Das LG Köln hat den Grünen im Eilverfahren die Nutzung der Domain "alternativ-fuer.de" untersagt. Doch die Seite ist weiterhin erreichbar. Dahinter verbirgt sich offenbar die Problematik der Zustellung von Anwalt zu Anwalt.
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Altkanzler Helmut Kohl will vor Gericht eine Rekordsumme von fünf Millionen Euro erstreiten. Die Klage richtet sich gegen das Erscheinen eines Buch, in dem nicht autorisierte Äußerungen von ihm veröffentlicht wurden.
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Der 1. FC Köln darf die Domain www.fc.de nutzen. Für das LG Köln steht fest, dass nur der Kölner Verein für die relevanten Verkehrskreise "der FC" ist. Das wüssten schließlich nicht nur sämtliche Medien, sondern auch die Kölner Richter selbst.
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Welches Verhalten des Mieters ist dem Vermieter zumutbar, wenn dieser zugleich sein Sohn ist? Emotional geführte Auseinandersetzungen reichen jedenfalls nicht aus, um den Nachwuchs aus der Wohnung zu schmeißen, entschied das LG Köln. Artikel lesen
Springer-Chef Mathias Döpfner hatte sich Jan Böhmermanns Schmähgedicht "in jeder juristischen Form zu eigen gemacht". Das geht in Ordnung, so das LG Köln. Gegen dessen Entscheidung hat Erdogan nun Beschwerde eingelegt.
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Springer-Vorstand Mathias Döpfner hatte sich Böhmermanns Schmähgedicht "juristisch zu eigen gemacht". Das war zulässig, entschied das LG Köln. Erdogans Anwalt Ralf Höcker hatte vorab angekündigt, nötigenfalls Beschwerde einlegen zu wollen.
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Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hat eine einstweilige Verfügung gegen den Vorstandschef des Axel-Springer-Konzerns, Mathias Döpfner, beantragt. Dieser hatte Böhmermann seine Unterstützung für dessen Schmähgedicht ausgesprochen.
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Die Daimler-Tochter MyTaxi ist im Dauerstreit um Rabatte für Taxifahrten vor einem weiteren Gericht unterlegen. Das LG Köln hat am Donnerstag eine einstweilige Verfügung bestätigt. Spürbare Auswirkungen hat die Entscheidung aber nicht.
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Die Weigerung eines Vermieters, seine Hochzeitsvilla an ein schwules Paar zu vermieten, verstößt gegen das AGG. Sein "Moral- und Anstandsempfinden" ist kein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung, entschied das LG Köln.
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Helmut Kohl will vor Gericht eine Rekordsumme von fünf Millionen Euro erstreiten. Zahlen sollen das Schmerzensgeld der Autor und der Verlag des Buches "Die Kohl-Protokolle". Eine Entscheidung fällt im Juni.
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Der Springer-Verlag ist wegen der Berichterstattung der Bild über Jörg Kachelmann zur Zahlung von rund 800.000 Euro verurteilt worden. Das ist ein Rekord im Presserecht - doch beide Seiten wollen in Berufung gehen.
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Im Strafprozess gegen die frühere Führung des Bankhauses Sal. Oppenheim sind alle vier angeklagten Ex-Chefs zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Aber nur eine davon wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.
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Der Versandriese Amazon muss die Suchfunktion seiner Onlineplattform umprogrammieren, entschied das LG Köln. Diese führt Kunden durch eine Suchwortergänzung zu Artikeln, die mit dem eingegebenen Begriff nichts zu tun haben.
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Der Kopfhörerhersteller Zound Industries hat sich mit dem Discounter Lidl und dessen Lieferanten in zwei Fällen wegen des Vertriebs nachgeahmter Kopfhörer verglichen. Bardehle Pagenberg und Preu Bohlig vertraten die Unternehmen.
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Die Berufung der ehemaligen Femen-Aktivistin gegen das Urteil des AG hatte am Dienstag Erfolg. Allerdings nur hinsichtlich der Höhe der Strafe. Die Studentin war Weihnachten 2013 praktisch nackt auf den Altar des Kölner Doms gesprungen.
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