Einsturz des Kölner Stadtarchivs: LG eröffnet Haupt­ver­fahren gegen sechs Ange­klagte

31.08.2017

Beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs starben zwei Menschen, es entstand ein Schaden in Milliardenhöhe. Acht Jahre später ist der Weg für den Strafprozess frei. Die Angeklagten waren am Bau eines neuen U-Bahn-Tunnels beteiligt.

Mehr als acht Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten rückt die juristische Aufarbeitung näher: Das Kölner Landgericht (LG) hat die Anklage gegen sechs Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung in vollem Umfang zugelassen. Die Angeklagten - Beschäftigte der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) und von Baufirmen - waren an Bauarbeiten für eine neue U-Bahn beteiligt. Der Prozess könnte im Januar beginnen, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit.

Das Historische Archiv war am 3. März 2009 eingestürzt. Zwei Anwohner kamen ums Leben, der Sachschaden belief sich auf mehr als eine Milliarde Euro. Schon bald wurde vermutet, dass unterirdische Bauarbeiten für eine U-Bahn das Unglück ausgelöst haben könnten. Im Mai dieses Jahres erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sieben Personen, die an dem U-Bahn-Bau beteiligt waren. Einer der Beschuldigten ist inzwischen gestorben.

Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Angeklagten vor, beim Ausschachten der Grube auf ein Hindernis gestoßen zu sein. Anstatt dies zu melden, hätten sie den Aushub einfach fortgesetzt. In der Folge sei ein Loch in der unterirdischen Wand entstanden, durch das am Unglückstag schlagartig große Mengen Sand, Kies und Wasser ins Innere der Baugrube geflossen seien. Dadurch sei dem Archiv buchstäblich der Boden entzogen worden, so dass es zusammenbrach.

Die anderen Angeklagten, die für die Überwachung der Arbeiten zuständig waren, sollen die Herstellung der unterirdischen Wände nicht ausreichend kontrolliert haben. Die beteiligten Firmen bestreiten die Vorwürfe. Ihrer Ansicht nach ist die Ursache für den Einsturz noch nicht geklärt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Einsturz des Kölner Stadtarchivs: . In: Legal Tribune Online, 31.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24249 (abgerufen am: 03.12.2024 )

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