
Ein querschnittsgelähmter Mann beantragte für seinen Rollstuhl ein elektrisches Zuggerät, die Krankenkasse verweigerte ihm dies jedoch. Das LSG verurteilte die Kasse nun allerdings zur Kostenübernahme.
Artikel lesenEin querschnittsgelähmter Mann beantragte für seinen Rollstuhl ein elektrisches Zuggerät, die Krankenkasse verweigerte ihm dies jedoch. Das LSG verurteilte die Kasse nun allerdings zur Kostenübernahme.
Artikel lesenOhne gesetzliche Grundlage können die Sozialgerichte Leistungsempfängern nicht einfach mehr Geld als Inflationsausgleich zusprechen. Dies hat das LSG Celle in einem Eilverfahren entschieden.
Artikel lesenWeil ihre Brüste nicht "der weiblichen Ästhetik" entsprächen, verlangte eine Frau von ihrer Krankenkasse die Bezahlung einer Brustvergrößerung. Diese Argumentation konnte das LSG in Celle aber nicht überzeugen.
Artikel lesenEiner Frau, die nur 1,49 Meter misst, muss die Krankenkasse keine Beinverlängerung bezahlen. Das hat das LSG entschieden, auch wenn der Frau nach eigenen Angaben psychische Beeinträchtigungen durch den Kleinwuchs entstanden sind.
Artikel lesenEine Tanzlehrerin für Flamenco wollte in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden. Das scheitert daran, dass der Unterricht keine künstlerische Tätigkeit sei, so das LSG Celle.
Artikel lesenSind öffentliche Schulen nicht gut genug? Und muss das Jobcenter Kindern von Leistungsempfängern den Besuch einer Waldorfschule weiterfinanzieren? Das LSG Niedersachsen-Bremen hat sich deutlich zu der Frage positioniert.
Artikel lesenAls eine Grundsicherungsempfängerin die Nebenkosten nicht zahlte, wollte ihr Vermieter diese direkt vom Jobcenter haben, immerhin zahlte das Jobcenter bereits die Miete direkt. So geht's aber nicht, hat das LSG entschieden.
Artikel lesenKann der Lärm von Hubschraubern eine Berufskrankheit auslösen? Grundsätzlich schon, meint das LSG Niedersachsen-Bremen, aber es brauche eine hohe und ausreichend stetige Dauerbelastung.
Artikel lesenAufgrund der Verstöße gegen das Transplantationsgesetz eines Arztes im Göttinger Organspendeskandal wollte die Krankenkasse für die Operationen nicht an die Uniklinik zahlen. Das LSG sah das aber nun anders.
Artikel lesenNur weil Nahrungsergänzungsmittel im Einzelfall gut helfen und teuer sind, sind sie nicht gleich Arzneimittel, die bezahlt werden. Die Krankenkasse einer Frau muss daher nicht für die Kosten des Präparats aufkommen, so das LSG.
Artikel lesenEin Paar aus Lüneburg legte Widerspruch gegen einen Hartz IV-Bescheid ein – per Mail. Dass eine solche einfache Mail der Anforderung "schriftlich oder zur Niederschrift" nicht erfüllt, entschied das LSG Niedersachsen-Bremen.
Artikel lesenIst der Mann aus dem Landkreis Stade nun knapp 50 - oder doch schon 102? Und steht ihm tatsächlich eine Altersrente zu? Das LSG Niedersachsen-Bremen hat eine ganz klare Meinung dazu.
Artikel lesenDie Krankenkasse muss einem an Multiple Sklerose erkrankten Mann einen Elektrorollstuhl gewähren. Er kann kaum noch laufen, infolge seiner Blindheit hielt die Krankenkasse ihn jedoch nicht für verkehrstauglich. Das sah das Gericht anders.
Artikel lesenWird die Miete vom Sozialamt gezahlt, stellt sich die Frage, was mit der Wohnung passiert, wenn der Sozialhilfeempfänger ins Gefängnis muss. Das LSG entschied, dass die Miete in bestimmten Fällen weiter gezahlt werden muss.
Artikel lesenGerichtsbezirk: Land Niedersachsen und Freie Hansestadt Bremen
Grundsätzlich zählt das Sozialrecht zum öffentlichen Recht. Das Sozialgericht schreitet daher immer dann ein, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Bürgern und einem Träger der öffentlichen Gewalt, beispielsweise einer Behörde, kommt.
Die genauen Zuständigkeiten des Sozialgerichts beziffert § 51 des Sozialgerichtgesetzes. Demnach zählen unter anderem Fälle in Bezug auf die Grundsicherung von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden, des Asylbewerberrechts oder auch Sozialversicherungs-Angelegenheiten zu den Arbeitsbereichen des Sozialgerichts. Örtlich zuständig ist dann immer das Gericht, in dessen Bezirk der der Kläger seinen Wohnsitz hat.
In der Regel fällt das Sozialgericht sogenannte Stuhlurteile. Das bedeutet, dass die Entscheidungsverkündung unmittelbar nach einer mündlichen Verhandlung erfolgt. Zudem fällt das Sozialgericht - sofern dies das Streitobjekt ist - Leistungsurteile. Sie entscheiden also nicht über die genaue Summe, die dem Kläger zusteht, sondern verpflichten den zuständigen Leistungsträger, die dem Kläger zustehenden Leistungen zu errechnen und zukommen zu lassen.
Die Kammern der Sozialgerichte müssen laut § 12 immer mit einem Berufsrichter sowie zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sein. Der vorsitzende Berufsrichter ist dazu berechtigt, bei einfachen Fällen einen schriftlichen Gerichtsbescheid zu erlassen, der dem Urteil nach einer mündlichen Verhandlung gleichzusetzen ist. Zudem müssen gesonderte Kammern für die einzelnen Zuständigkeiten gebildet werden, beispielsweise für Fälle der Sozialversicherung.
Auch bei Urteilen, die ein Sozialgericht gefällt hat, besteht die Möglichkeit der Berufung. Wird Berufung erhoben, ist in nächster Instanz das Landessozialgericht des entsprechenden Bundeslandes zuständig. Bei einem Streitwert von weniger als 750 Euro ist eine Berufung nur möglich, wenn das Sozialgericht sie ausdrücklich zulässt. Zudem gibt es Sonderfälle, in denen die direkte Sprungrevision möglich ist. In derartigen Fällen ist dann nicht noch das Landessozialgericht zwischengeschaltet, sondern der Streitfall zieht sofort vor das Bundessozialgericht, die höchste Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit.