
Im Rahmen von Hartz-IV-Anträgen findet normalerweise eine sorgfältige Vermögensprüfung statt. Wegen der Corona-Pandemie hat die Bundesagentur für Arbeit die Prüfungen jedoch vereinfacht - in rechtswidriger Weise, so das LSG Celle.
Mehr lesenIm Rahmen von Hartz-IV-Anträgen findet normalerweise eine sorgfältige Vermögensprüfung statt. Wegen der Corona-Pandemie hat die Bundesagentur für Arbeit die Prüfungen jedoch vereinfacht - in rechtswidriger Weise, so das LSG Celle.
Mehr lesenDer Anspruch auf Opferrente kann nicht wegen fehlender ärztlicher Behandlung direkt nach Eintritt dies Schockschadens versagt werden. So entschied das LSG im Fall einer Frau, die unter den Folgen eines Vatermords leidet.
Mehr lesenEine stark übergewichtige Frau wollte sich nach einer Schlauchmagen-Operation zusätzlich die Oberarme straffen lassen. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme dafür ab, kam damit vorm LSG aber nicht durch.
Mehr lesenEin Mann mit Penisverkrümmung wollte sich operieren lassen, die Krankenkasse sollte zahlen - doch das ist nicht vorgesehen. Einen besonderen Ausnahmefall, der die Kostenübernahme rechtfertigt, vermochte das LSG auch nicht zu erkennen.
Mehr lesenSchulen setzen immer häufiger auf neue Unterrichtskonzepte, die digitale Alternativen einschließen. Welche Schwierigkeiten bei der Einrichtung einer "iPad-Klasse" entstehen können, zeigt ein Beschluss des LSG Celle.
Mehr lesenWegen der Pandemie gelten vorübergehend Mietkosten von Hartz IV-Empfängern grundsätzlich als angemessen. Einer weiteren Prüfung bedarf es laut LSG Celle nicht. Doch in einem anderen Beschluss formuliert das Gericht auch Grenzen.
Mehr lesenHeilpraktiker, Ginseng-Extrakt und Feldenkrais-Therapie: Die einen schwören auf alternative Medizin, die anderen halten sie für unwissenschaftlich. Das LSG Celle entschied nun, dass sie Selbstzahlern vorbehalten bleibt.
Mehr lesenEin 80-Jähriger hatte keine Lust auf einen großen und schweren Elektrorollstuhl und schaffte sich stattdessen einen Elektroroller an. Die Erstattung der Kosten lehnte die Krankenkasse aber ab - zu Recht, so das LSG in Celle.
Mehr lesenSchüler, deren Eltern Hartz IV beziehen, bekommen ihre Berufskleidung vom Jobcenter bezahlt. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen erstmalig entschieden. Allerdings darf die Kleidung dann nicht privat getragen werden.
Mehr lesenGeschäftsreise und ein Glas Wein am Abend in einem hübschen Altstadtlokal – doch dann kommt es zu einem Terroranschlag. Warum dabei zugezogene Verletzungen kein Arbeitsunfall sind, erklärt das LSG Celle.
Mehr lesenDie Kassen müssen nicht die Kosten für eine Barthaarentfernung in einem Kosmetikstudio bezahlen. Dies gilt auch, obwohl kein Arzt diese Behandlung anbietet. Auf ein solches Systemversagen könne nur der Gesetzgeber reagieren, so das LSG Celle.
Mehr lesenReparaturkosten für selbstbewohntes Wohneigentum eines Hartz-IV-Empfängers können grundsätzlich übernommen werden. Doch was, wenn die Wohnung ein Boot ist? Mit dieser Frage beschäftigte sich das LSG Celle.
Mehr lesenAuch aus einem Dienst, der in der Sowjetunion geleistet wurde, können sich Ansprüche aus dem Bundesversorgungsgesetz ergeben. Dies hat das LSG Niedersachsen-Bremen grundsätzlich entschieden, auch wenn im konkreten Fall kein Anspruch besteht.
Mehr lesenEin Vater schickte sein Kind auf eine Privatschule, weil ihm die staatliche Schule in der Nähe nicht gut genug erschien. Als der Landkreis daraufhin nicht die Beförderungskosten für das Kind übernehmen wollte, klagte der Mann.
Mehr lesenEin zappeliger Sechsjähriger, dessen Mutter während der Schwangerschaft Alkohol trank, sollte einen Begleithund bekommen. Kostenpunkt: 30.000 Euro. Das lehnte die GKV ab, was das LSG Celle nun bestätigte.
Mehr lesenGerichtsbezirk: Land Niedersachsen und Freie Hansestadt Bremen
Grundsätzlich zählt das Sozialrecht zum öffentlichen Recht. Das Sozialgericht schreitet daher immer dann ein, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Bürgern und einem Träger der öffentlichen Gewalt, beispielsweise einer Behörde, kommt.
Die genauen Zuständigkeiten des Sozialgerichts beziffert § 51 des Sozialgerichtgesetzes. Demnach zählen unter anderem Fälle in Bezug auf die Grundsicherung von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden, des Asylbewerberrechts oder auch Sozialversicherungs-Angelegenheiten zu den Arbeitsbereichen des Sozialgerichts. Örtlich zuständig ist dann immer das Gericht, in dessen Bezirk der der Kläger seinen Wohnsitz hat.
In der Regel fällt das Sozialgericht sogenannte Stuhlurteile. Das bedeutet, dass die Entscheidungsverkündung unmittelbar nach einer mündlichen Verhandlung erfolgt. Zudem fällt das Sozialgericht - sofern dies das Streitobjekt ist - Leistungsurteile. Sie entscheiden also nicht über die genaue Summe, die dem Kläger zusteht, sondern verpflichten den zuständigen Leistungsträger, die dem Kläger zustehenden Leistungen zu errechnen und zukommen zu lassen.
Die Kammern der Sozialgerichte müssen laut §12 immer mit einem Berufsrichter sowie zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sein. Der vorsitzende Berufsrichter ist dazu berechtigt, bei einfachen Fällen einen schriftlichen Gerichtsbescheid zu erlassen, der dem Urteil nach einer mündlichen Verhandlung gleichzusetzen ist. Zudem müssen gesonderte Kammern für die einzelnen Zuständigkeiten gebildet werden, beispielsweise für Fälle der Sozialversicherung.
Auch bei Urteilen, die ein Sozialgericht gefällt hat, besteht die Möglichkeit der Berufung. Wird Berufung erhoben, ist in nächster Instanz das Landessozialgericht des entsprechenden Bundeslandes zuständig. Bei einem Streitwert von weniger als 750 Euro ist eine Berufung nur möglich, wenn das Sozialgericht sie ausdrücklich zulässt. Zudem gibt es Sonderfälle, in denen die direkte Sprungrevision möglich ist. In derartigen Fällen ist dann nicht noch das Landessozialgericht zwischengeschaltet, sondern der Streitfall zieht sofort vor das Bundessozialgericht, die höchste Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit.