
War eine Pflegekraft mehrfach über einen längeren Zeitraum krank, bekommt sie trotzdem die Corona-Prämie ausgezahlt, solange sie insgesamt 90 Tage im Jahr gearbeitet hat. So das LAG Berlin-Brandenburg entschieden.
Artikel lesenWar eine Pflegekraft mehrfach über einen längeren Zeitraum krank, bekommt sie trotzdem die Corona-Prämie ausgezahlt, solange sie insgesamt 90 Tage im Jahr gearbeitet hat. So das LAG Berlin-Brandenburg entschieden.
Artikel lesenEine wegen der Pandemie tariflich vorgesehene Corona-Prämie gehört zum pfändbaren Arbeitseinkommen. Das hat das LAG im Fall eines Busfahrers im ÖPNV entschieden. Bei Prämien für Pflegekräfte sehe es anders aus.
Artikel lesenDie bereits begonnene Betriebsratswahl beim Lieferdienst Gorillas kann fortgesetzt werden. Die Voraussetzungen für einen gerichtlichen Abbruch der Wahl liegen nicht vor, entschied das LAG Berlin-Brandenburg.
Artikel lesenVier Tötungsdelikte werden einer Mitarbeiterin eines Potsdamer Wohnheimes für Menschen mit Behinderung vorgeworfen. Das Strafverfahren ist aber kein Grund, das Kündigungsschutzverfahren auszusetzen, so das LAG Berlin.
Artikel lesenEin Lehrer aus Brandenburg war überzeugt, dass die Maskenpflicht an Schulen Kindesmissbrauch sei. Das LArbG teilte diese Auffassung nicht und bestätigte, dass darin ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt.
Artikel lesenDer technische Leiter eines Vereins für Flüchtlingshilfe äußerte sich privat bei Whatsapp herabwürdigend über Geflüchtete und Vereinsmitglieder. Der Verein kündigte ihm daraufhin. Diese Kündigung erklärte das LAG jedoch für unwirksam.
Artikel lesenDie GDL möchte erreichen, dass die Deutsche Bahn ihre Tarifverträge neben den der größeren Gewerkschaft EVG anwendet. Das LArbG verneinte die Eilbedürftigkeit, da das Hauptverfahren bald folgt. Am Freitag kündigte die GDL neue Streiks an.
Artikel lesenAusländische Pflegekräfte bekommen den Mindestlohn – und zwar auch für Bereitschaftsdienst, hat das BAG entschieden. Wieso es das tat und was das für Konsequenzen hat, zeigt Anja Dombrowsky.
Artikel lesenArbeitgeber können ihre Angestellten nicht verpflichten, die Arbeitszeiten mittels des eigenen Fingerabdrucks zu erfassen. In die Verarbeitung der biometrischen Daten, müssten die Arbeitnehmer einwilligen, so das LAG Berlin-Brandenburg.
Artikel lesenEin Unternehmen untersagte seinem Betriebsrat eine Präsenzsitzung wegen der Coronapandemie. Das LAG sieht die Sache aber anders: Die Sitzung sei so hinzunehmen, da man online nicht geheim abstimmen könne.
Artikel lesenEine Altenpflegerin betreute eine 96-jährige Damen bei dieser zu Hause rund um die Uhr – und bekam dafür nur 30 Stunden die Woche vergütet. Dass es so nicht geht, entschied nun das LAG Berlin-Brandenburg.
Artikel lesenEinen Lehrer mit rechtsextremen Tattoos wollte das Land Brandenburg nicht mehr Schüler unterrichten lassen und kündigte ihm fristlos. Weil es aber nicht den Personalrat informierte, sei die Kündigung unwirksam, so das LAG.
Artikel lesenDas LAG Berlin-Brandenburg will bei Massenentlassungen nicht nur den Betriebsrat eingeschaltet wissen, sondern auch die Schwerbehindertenvertretung. Damit geht es über den Wortlaut hinaus, erklärt Alexander Willemsen.
Artikel lesenWegen der Umbuchung einer privaten Flugreise auf Kosten seines Arbeitgebers hat der Schatzmeister der AfD-Fraktion seinen Job verloren. Das LAG Berlin-Brandenburg ließ am Donnerstag die außerordentliche Kündigung durchgehen.
Artikel lesenDie "Omerta" verbietet es Mitgliedern der Mafia, mit Polizei und Justiz zu kooperieren. Wer sich das Wort auf den Arm tätowiert, begründet Zweifel an seiner Verfassungstreue und kann nicht bei der Polizei arbeiten, so das LAG Berlin.
Artikel lesen(bestehen im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales)
Auf der Grundlage von § 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) wurden in den verschiedenen Bundesländern Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte (LAG) errichtet. Auf Bundesebene entstand das Bundesarbeitsgericht (BAG), das zunächst seinen Sitz in Kassel hatte und im Zuge der Wiedervereinigung nach Erfurt umzog.
Bundesweit gibt es insgesamt achtzehn Landesarbeitsgerichte in sechzehn Bundesländern, davon zwei in Bayern und drei in Nordrhein-Westfalen. Berlin und Brandenburg teilen sich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin. Der Spruchkörper eines Landesarbeitsgerichts setzt sich ebenso wie beim Arbeitsgericht aus einem Berufsrichter als Vorsitzendem sowie zwei ehrenamtlichen Richtern zusammen.
Der Präsident eines Landesarbeitsgerichts hat die unmittelbare Dienstaufsicht über die Richter und sonstigen Beamten im gesamten Gerichtsbezirk, sofern sie nicht anderen Behörden übertragen ist. Zu den Aufgaben des Landesarbeitsgerichts im Rahmen der Verwaltung zählt auch die strategische Personalentwicklung, Angelegenheiten der Gleichstellungsbeauftragten und solche der Personal-, Richter- und Schwerbehindertenvertretungen. Zu seinen Verwaltungsaufgaben gehören außerdem die Leitung, Überwachung und Organisation des Geschäftsbetriebs sowie die Organisationsentwicklung, die Modernisierung der Verwaltung, die Planung und Überwachung des Haushalts sowie die Fortbildung der Mitarbeiter.
Das Landesarbeitsgericht ist im Instanzenzug auf dem Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig als Berufungsgericht, wenn gegen erstinstanzliche Urteile des Arbeitsgerichts Berufung eingelegt wird. Voraussetzung ist, dass die Berufungssumme 600 Euro übersteigt oder dass Verhandlungsgegenstand das Bestehen, Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist. Das Landesarbeitsgericht handelt auch als Beschwerdegericht, sofern gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts innerhalb einer Frist von einem Monat Beschwerde eingelegt wird.
Fällt hingegen das Landesarbeitsgericht ein Urteil, so ist Revision nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Das Landesarbeitsgericht muss die Revision zulassen, sofern die Rechtssache der Rechtsfortbildung dient und grundsätzliche Bedeutung hat. Gleiches gilt für Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts, gegen die Rechtsbeschwerde möglich ist.