Weihnachtszeit, das heißt seit Jahren: Nahost-Korrespondenten berichten über die Schrecken der israelischen Herrschaft in "den besetzten Gebieten". Ein Buch zeigt, wie schief diese Perspektive auch unter rechtlichen Gesichtspunkten ist.
Es gibt bekanntlich nichts, was ein Jurist (m/w/d) nicht kann oder wofür er unzuständig ist. Der Amtsrichter Emil Hartwich fand die universale Antwort auf die Frage: "Woran wir leiden" – relevant für jeden Bildungs- oder Weihnachtspeck.
Am 22. Dezember 1894 verurteilte das Kriegsgericht Paris den Berufsoffizier Alfred Dreyfus wegen Landesverrats zugunsten Deutschlands – die Sache sollte zum Skandalprozess des beginnenden 20. Jahrhunderts schlechthin heranwachsen.
Zusammenhängendes, populär aufbereitetes Wissen über die Bundesrepublik ist generell eher rar. Der Berliner Professor Uwe Wesel hat einen interessanten Beitrag zur Historisierung unserer Republik auf dem Gebiet des Rechts vorgelegt.
Bücher, die einen Niedergang der Republik im Allgemeinen oder der Justiz im Besonderen beklagen, haben seit einigen Jahren Konjunktur. Wer daran kein Interesse hat: Juristen schreiben auch zu fremden Universen.
Dass eine hohe Zahl von Juristen Führungspositionen in Gestapo und SS einnahm, gehört nicht zur rechtswissenschaftlichen Allgemeinbildung. Ein BGH-Beschluss vom 1. Dezember 1969 zeichnet eine solche Karriere nach.
Die 1930 publizierte Studie "Der deutsche Richter" wird heute manchmal noch als kritisches Werk zum Richterberuf zitiert. Doch hinterließ der Berliner Rechtsanwalt Martin Beradt ein viel reicheres Werk, das wiederentdeckt werden will.
Im Sprachgebrauch der Juristen tendiert sie ebenso zur Phrase zu werden wie in der politischen und journalistischen Auseinandersetzung mit Fragen des Rechts: die Verschärfung. Eine kleine Sprachkritik am eigenartigen Jargon der Schärfe.