Das LG Köln beschäftigt sich derzeit mit Klagen von Gastronomiebetrieben gegen ihre Versicherungen. Sie verlangen Entschädigungen für die Betriebsschließungen im Lockdown. Ob sie die bekommen, hat das LG Köln nun mehrfach geklärt.
Im Fall der Insolvenzverschleppung kann der Insolvenzverwalter Zahlungen vom Manager zurückverlangen. Das können Beträge in Millionenhöhe sein. Entlastung bringt nun der BGH: Er entschied, dass in diesem Falle die D&O-Versicherung greift.
BLD Bach Langheid Dallmayr hat ihr Kölner Büro mit Alexandra Kelker verstärkt. Sie ist als Counsel im Bereich Vermögensschadenhaftpflicht eingestiegen.
Viele Gasthäuser sind für den Fall versichert, dass sie vorübergehend schließen müssen. Wegen Corona wollen die Versicherungen aber oft nicht zahlen, so dass nun viele Fälle vor Gericht landen. Dort hat nun erneut ein Wirt gewonnen.
Um rund eine Million Euro ging es in dem Verfahren über die Corona-Betriebsschließung der Paulaner-Gaststätte Nockherberg gegen die Allianz-Versicherung. Kurz vor der Urteilsverkündung hat man sich nun doch geeinigt.
Jubel im Münchner Augustiner-Keller: Das LG München I verurteilte die Bayerische Versicherungskammer zu einer Millionenentschädigung an den Gastwirt. Der Versicherer hatte sich geweigert, für die Corona-bedingte Betriebsschließung zu zahlen.
Dentons hat den österreichischen Versicherungskonzern Uniqa sowie dessen ungarisches InsurTech CherryHub im Zuge des deutschen Markteintritts beraten, welcher unter der gemeinsamen Marke "Cherrisk" erfolgte.
Die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei BLD Bach Langheid Dallmayr hat sich zum September mit Florian Höld verstärkt. Er wechselte von Schmitz Knoth Rechtsanwälte.