“Männerbrüste” können Betroffene sowohl ästhetisch als auch physisch durchaus stören. Behandlungskosten müssen allerdings regelmäßig nicht von der Krankenkasse übernommen werden, entschied das LSG Hessen.
Überschüssige Hautfalten infolge starker Gewichtsabnahme sind keine behandlungsbedürftige Krankheit. Die Krankenkasse muss die Kosten daher nicht übernehmen, entschied das Hessische LSG.
Belastungsstörung eines Rettungssanitäters, großflächige Verbrennungen, verlorene Finger: Es waren alles andere als erheiternde Fälle, über die das BSG im Jahr 2023 zu entscheiden hatte. Hier sind die wichtigsten in der Kurzfassung.
Versicherte, die in einem Heim wohnen, profitieren grundsätzlich von einer Reduzierung ihres Eigenanteils an gewährten Sozialleistungen. Weitere Hürden, die das SG Osnabrück dieser Regel auferlegen wollte, wies das BVerfG deutlich ab.
Wollen Versicherte Schadensersatzansprüche gegen behandelnde Ärzte geltend machen, müssen die Krankenkassen sie dabei unterstützen. Doch auch dieser Anspruch hat seine Grenzen, wie das LSG Niedersachsen-Bremen nun aufzeigte.
Knapp zwölf Jahre, nachdem der Göttinger Transplantationsskandal aufgeflogen ist, steht fest: Die Krankenkasse muss das behandelnde Klinikum für die Transplantation bezahlen, auch wenn die Organspendeliste manipuliert worden war.
Schwangere können zum Schutz des ungeborenen Kindes einen Anspruch darauf haben, dass die Krankenkasse Medikamente bezahlt, die noch nicht zugelassen sind. Dafür müsse aber eine "notstandsähnliche Situation" vorliegen, so das BSG.
Von sieben Angeklagten sind nur noch drei übrig. Im Prozess um die Gründung der illegalen Reichsbürger-Krankenkasse "DeGeKa" hat das AG Dresden die Verfahren gegen vier Angeklagte gegen Geldauflage eingestellt.