Nutzern des Vergleichsportals Verivox werden seitens des Betreibers relevante Informationen vorenthalten. Zu dieser Einschätzung gelangt das OLG Karlsruhe und gibt einer Klage des VZBV statt.
Geht es nach den Vorstellungen von Amazon, sollen es Produktfälscher in Zukunft deutlich schwerer haben, ihre Waren in Umlauf zu bringen. Der Konzern sucht den Schulterschluss mit US-Behörden.
Die niederländische Fast-Food-Kette New York Pizza lässt bei ihren Ambitionen auf dem deutschen Markt nicht locker und meldet zwei weitere Übernahmen. Arqis steht dem Unternehmen beratend zur Seite.
Kommenden Donnerstag verhandelt der BGH über die Zulässigkeit von Werbung für einen digitalen Arztbesuch per App. Thomas Utzerath mit dem Überblick und zu den juristischen Kernfragen des Falls.
Marken-Papierhandtuchspender dürfen auch mit fremden No-Name-Papierhandtüchern befüllt werden. Das entschied das OLG München. Die über 30 Jahre alte Grundsatzentscheidung zu Handtuchspendern des BGH ist damit überholt.
Fünf Jahre hat die Prüfung gedauert. Nun hat EUIPO das "Oktoberfest" als geschützte Marke erklärt und den Antrag der Stadt München genehmigt. Die Markenrechte für "Wiesn" liegen übrigens nicht alle da, wo man sie vermuten würde.
Der Vertragsgenerator Smartlaw erstellt mittels eines Frage-Antwort-Katalogs Verträge und andere Rechtsdokumente. Das ist keine unzulässige Rechtsdienstleistung, hat nun der BGH entschieden.