Das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" ist vor dem BayVerfGH gescheitert. Hat die Entscheidung Signalwirkung für das Verfahren in Sachen Berliner Mietendeckel?
Das vor dreieinhalb Jahren in Niedersachsen eingeführte Instrument gegen überteuerte Wohnungen ist nach Überzeugung des LG Hannover wohl unwirksam. Hintergrund seien formelle Fehler, hieß es in einer mündlichen Verhandlung.
An diesem Donnerstag wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof über ein Volksbegehren zum Mietenstopp entscheiden. Es dürfte die erste gerichtliche Entscheidung zur Frage sein, ob Bundesländer solche Regelungen beschließen dürfen.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof muss sich mit dem Mietendeckel-Gesetz beschäftigen. FDP- und CDU-Fraktion haben Klage dagegen eingereicht. Es ist nicht die erste.
Der Berliner Mietendeckel beschäftigt die Gerichte weiter: nach dem BVerfG nun auch das Landesverfassungsgericht in Berlin. Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP streben eine Normenkontrolle an.
Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP haben einen Normenkontrollantrag gegen den Berliner Mietendeckel beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Land setze sich über den Bundesgesetzgeber hinweg.
Das BVerfG hat einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften des Berliner Mietendeckels abgelehnt. Die Antragsteller hätten bei vorläufiger Anwendung der Regelungen keine entscheidenden Nachteile zu befürchten.
Die Karlsruher Verfassungsrichter haben einen Antrag auf Außerkraftsetzung einer Vorschrift des Berliner Mietendeckels als unzulässig verworfen. Der Antrag sei verfrüht, entschied die 3. Kammer des Ersten Senats.