Die juristische Presseschau vom 26. April 2023: Keine Strafe bei Unfall­flucht mit Blech­schaden? / Kein Racial Pro­fi­ling / Geld für Arbeit im Yoga­zen­trum

26.04.2023

Das BMJ will die Unfallflucht in einfachen Fällen zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen. Die Ampel-Koalition will das Bundespolizeigesetz reformieren. Auch wer im spirituellen Yogazentrum arbeitet, hat Anspruch auf Mindestlohn.

Thema des Tages

StGB/Unfallflucht: Justizminister Marco Buschmann (FDP) schlägt vor, Unfallflucht bei reinen Blechschäden nur noch als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Im Zuge der von der Koalition beabsichtigten, zeitgemäßen Anpassung des Strafgesetzbuchs hat das Bundesministerium der Justiz vor zwei Wochen Verbände und Landesjustizverwaltungen um Stellungnahmen gebeten, ob das bislang nach § 142 strafbare unerlaubte Entfernen vom Unfallort auf Fälle mit Personenschaden beschränkt werden soll. Aus der geltenden Rechtslage ergäben sich erhebliche Unklarheiten, so sei für Laien nicht immer ersichtlich, wie lange sie am Unfallort warten müssen. Dies solle bei einer Neuregelung geklärt werden. Bei Blechschäden könne eine bußgeldbewährte Meldepflicht genügen. Hierzu könne eine Online-Meldestelle eingerichtet werden, bei der Unfallbeteiligte Bilder von Ort und Schaden hochladen können. Auch eine "am geschädigten Fahrzeug zu fixierende Schadensmeldung" könnte ausreichen. Es berichten SZ (Philipp Saul), RND (Felix Huesmann)LTO (Hasso Suliak). spiegel.de (Sebastian Stoll) erklärt übersichtsweise die geltende Rechtslage der Unfallflucht. Den Straftatbestand erklärt auch das "Aktuelle Lexikon" der SZ (Ronen Steinke).

In einem separaten Kommentar bezeichnet Ronen Steinke (SZ) die geltende Regelung als "kleinkariert, kleingeistig, kleinlich". Es sei schon immer "dubios" gewesen, dass zum Schutze der finanziellen Auseinandersetzungen von Versicherungen das Strafrecht als "Ultima Ratio des Rechtsstaats" in Stellung gebracht werden musste. Grundsätzlich zu begrüßen sei die Absicht von Minister Marco Buschmann (FDP), "Verzicht" üben zu wollen. Es sei taktisch geschickt, die Diskussion um die geplante Entkriminalisierung mit einem Autofahrer-Paragrafen zu beginnen, dies erhöhe die Akzeptanz für die wünschenswerte Streichung des Schwarzfahrens.

Rechtspolitik

Bundespolizei/Racial Profiling: Der FAZ (Helene Bubrowski/Eckart Lohse) liegt exklusiv die von der Koalition erzielte Einigung für eine Reform des Bundespolizeigesetzes vor. Dabei soll klargestellt werden, dass bei verdachtsunabhängigen Kontrollen das sogenannte Racial Profiling, bei dem ausschließlich auf ethnische Merkmale abgestellt wird, unzulässig ist. "Aufgrund von Lageerkenntnissen" in Verbindung mit aktuellen Ereignissen sollen Kontrollen aber weiterhin möglich sein, um unerlaubte Einreisen nach Deutschland zu verhindern. Betroffene hätten dann aber die Möglichkeit, sich sogenannte Kontrollquittungen ausstellen zu lassen, in denen Anlass und Durchführung der Kontrolle dokumentiert werden. Weitere Punkte der Gesetzesreform beträfen u.a. eine vereinfachte Sicherheitsüberprüfung für Dienstanwärter sowie den ausdrücklichen Verzicht auf Online-Durchsuchung, Quellen-TKÜ und Gesichtserkennung. Bundespolizisten sollen mit Nummern gekennzeichnet werden.

Nach Ansicht von Reinhard Müller (FAZ) ist für den Polizeiberuf nicht geeignet, "wer unabhängig von der Lage nur Menschen einer bestimmten Herkunft oder Hautfarbe auswählt, um sie ohne Anlass zu kontrollieren."

Commercial Courts: Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf für die Einrichtung sogenannter Commercial Courts vorgelegt. Nach ihm sollen die Länder an ausgewählten Landgerichten Commercial Chambers und für besonders hohe Streitwerte Commercial Courts an Oberlandesgerichten eingerichten können. Dort soll vollständig (inklusive Klageschrift und Urteil) in englischer Sprache verhandelt werden können. Im Falle einer Revision könne der zuständige Senat des Bundesgerichtshofs dann entscheiden, ob diese Verhandlungssprache verwendet wird. Die neuen Kammern sollen den deutschen Gerichtsstandort attraktiver für international agierende Firmen machen, schreiben BadZ (Christian Rath) und LTO (Luisa Berger).

Arbeitszeiterfassung: Der in der vergangenen Woche bekanntgeworde Entwurf des Arbeitsministeriums zur Arbeitszeiterfassung gehe über Vorgaben des Unionsrechts vielfach hinaus, so Rechtsprofessor Gregor Thüsing im Recht und Steuern-Teil der FAZ. Auch sei nicht nachvollziehbar, dass gegen die Pflicht verstoßende Arbeitnehmende unter bestimmten Voraussetzungen bußgeldpflichtig werden könnten, obwohl das Arbeitszeitrecht gerade ihrem Schutz diene. 

Nach Meinung von Alan Posener (zeit.de) betreffe der Entwurf nur ein "Nebenproblem" der deutschen Wirtschaft, die gerade "einige existenzielle Sorgen" plagen. Arbeit im 21. Jahrhundert sei zu "vielfältig", um durch starre Zeiterfassungsregeln adäquat erfasst werden zu können. Nachdem die Regierung etwa beim Klimaschutz bewiesen habe, "dass sie in der Lage ist, höchstrichterliche Entscheidungen kreativ zu unterlaufen", sollte sie die Kontrolle der Arbeitszeitregeln den Gewerkschaften überlassen.

Schiedsverfahren: Über Inhalte des in der vergangenen Woche vorgestellten Eckpunktepapiers für eine Reform von Schiedsverfahren berichtet nun auch die FAZ (Marcus Jung) in ihrem Recht und Steuern-Teil.

Lieferketten und Menschenrechte: Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat seine Position zur geplanten EU-Lieferketten-Richtlinie festgelegt. Die taz (Leila van Rinsum) gibt einen Überblick über den Inhalt. Der noch ausstehende Beschluss im Plenum des EU-Parlaments gilt als Formsache. Im Sommer beginnen dann die Verhandlungen mit dem Ministerrat.

Digitale Dienste: In Umsetzung des Digital Services Act hat die EU-Kommission nun 17 Plattformen und zwei Suchmaschinen benannt, die bis Ende August einen ersten Risikobericht vorlegen müssten. In diesem solle dargelegt werden, was die Verpflichteten unternehmen, um die von ihren Diensten ausgehenden Gefahren für die Ausübung von Grundrechten zu begegnen. Dies berichten FAZ (Hendrick Kafsack) und netzpolitik.org (Markus Reuter). Das Hbl (Christoph Herwartz/Moritz Koch) bringt eine Übersicht in Frage-und-Antwort-Form.

Hasskriminalität im Internet: Der wissenschaftliche Referent Jan Schillmöller unterzieht auf dem JuWissBlog das vor zwei Wochen vorgestellte Eckpunktepapier für ein "Gesetz gegen digitale Gewalt" einer kritischen Prüfung. Die "Sicherstellung der Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum" mache Fortschritte. Es sei jedoch fraglich, ob die "ohnehin schon unter chronischer Ressourcenknappheit leidenden" Gerichte der geeignete Ort für die zu erwartenden Verfahren seien.

Justizsenatorin Badenberg: Die von der CDU vorgeschlagene neue Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) wird nun auch von der FAZ (Markus Wehner) vorgestellt.

Justiz

BAG zu Yogazentrum: Die mehrjährige Tätigkeit einer Frau in einem westfälischen Yogazentrum ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts als angestellte Arbeit einzustufen und entsprechend zu entlohnen. Nach dem von der Klägerin, einer Volljuristin, abgeschlossenen Vertrag mit dem beklagten Zentrum sei ihr lediglich ein Taschengeld gewährt worden, so LTO (Tanja Podolski) in einer ausführlichen Darstellung. Das beklagte Zentrum - als Verein organisiert – habe sich erfolglos auf das Religionsprivileg berufen. Das BAG habe hingegen nur eine "spirituelle Gemeinschaft" ohne eigenes System erkennen können.

BVerfG – Erbschaftssteuer: Die FAZ (Manfred Schäfers) macht auf eine Verfassungsbeschwerde aufmerksam, in deren Rahmen das Bundesverfassungsgericht erbschafts- und schenkungsteuerliche Privilegien beim Übergang betrieblichen Vermögens prüfen soll. Der Beschwerdeführer macht die Verletzung des steuerrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes geltend und leitet die Verfassungswidrigkeit der aktuellen Bestimmungen auch daraus ab, dass diese "hyperkomplex" seien. Nur wenige der vom Gericht um Stellungnahmen gebetenen Instiutionen hätten geantwortet, auch der Rechtsausschuss des Bundestages habe hiervon Abstand genommen. Gleichwohl solle eine Entscheidung noch in diesem Jahr erfolgen.

BGH - Recht auf Vergessenwerden: Der Bundesgerichtshof verhandelte erneut über die Klage eines Paares aus der Finanzbranche, dass Google in der Trefferliste zu ihrem Namen bestimmte Artikel einer dubiosen US-Seite nicht mehr aufführen soll. Der EuGH hatte in diesem Fall im letzten Dezember entschieden, dass bloße Zweifel an der Wahrheit keineswegs ausreichen, um eine Auslistung zu veranlassen. Den Betroffenen obliege "der Nachweis, dass die in diesem Inhalt enthaltenen Informationen offensichtlich unrichtig sind", oder jedenfalls ein bedeutender Teil davon. Dieser Darlegungslast habe das klagende Ehepaar wohl nicht genügt, deutete der BGH nun an. Das Urteil wird später verkündet. Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet.

BGH – Umsturzpläne/Reuß: Der Bundesgerichtshof hat den Haftprüfungsantrag eines Beteiligten an den Umsturzplänen von Prinz Reuß verworfen. Der Antragsteller, ein früherer Bundeswehroffizier, wurde im Zuge der großen Razzia im vergangenen Dezember festgenommen. Seit zwei Wochen befinde er sich im Hungerstreik. zeit.de berichtet.

LG München II – Ex-Audi-Chef Stadler: Im Strafverfahren um Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen von Audi legte der frühere Chefentwickler Wolfgang Hatz entsprechend der mit dem Landgericht München I getroffenen Absprache ein Geständnis ab. Er habe, so die Berichte von LTO, FAZ (Marcus Jung) und Hbl (Volker Votsmeier u.a.) bereits ab 2015 davon gewusst, dass die verwendeten Abschalteinrichtungen möglicherweise illegal seien. Der frühere Mitarbeiter Giovanni P. wiederholte seine frühere geständige Einlassung. Der mit Spannung erwarteten Erklärung des früheren Audi-Chefs Rupert Stadler sollte ein weiteres Rechtsgespräch der Prozessbeteiligten am Dienstagnachmittag vorausgehen. Das Geständnis könnte damit bereits am heutigen Mittwoch erfolgen. Vorher müssten jedoch noch bestehende Unklarheiten, so zur Höhe der Geldauflage, geklärt werden. Auf Seiten des Hauptangeklagten bestehe großes Interesses am baldigen Verfahrensende.

LG Berlin – Bushido/Abou-Chaker: Im Strafverfahren gegen Arafat Abou-Chaker hat die sachverständige Begutachtung der vor gut einem Jahr aufgetauchten Audio-Datei, die das Gespräch des Hauptangeklagten und seines vermeintlichen Opfers Bushido wiedergeben soll, ergben, dass gar keine Originaldatei vorliege. Nach Ansicht des Anwalts von Bushido ist das zu Kosten von 23.000 Euro erstellte Gutachten damit wertlos. Die Verteidigung sehe dies anders, so spiegel.de (Wiebke Ramm).

VG Stuttgart zu "Impfsymposium": Eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgarts verpflichtet die Stadt Filderstadt dazu, ihre Stadthalle – wie in den Jahren zuvor - für eine Veranstaltung namens "Stuttgarter Impfysymposium" zur Verfügung zu stellen. Die Kommune war vom Vertrag zurückgetreten, nachdem sich öffentliche Kritik an den vom Veranstalter verbreiteten Verschwörungserzählungen entzündet hatte. Die von der Kommune daraufhin behauptete besondere Gefahrgeneigtheit der Veranstaltung habe das VG nicht feststellen können, schreibt LTO. Auf Gefahren durch Gegendemonstrationen hätte die Kommune ohnehin mit Auflagen an den Veranstalter reagieren müssen.

VG Freiburg zu Corona-Quarantäne-Entschädigung: Die Entschädigung von Verdienstausfällen während einer coronabedingten Quarantäne hängt nicht davon ab, ob der Arbeitnehmende geimpft war. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg. Zwar schließe das Infektionsschutzgesetz den Anspruch aus, wenn durch die Impfung die Quarantäne hätte vermieden werden können. Die Covid-Schutzimpfung sei im maßgeblichen Dezember 2021 aber nicht so effizient gewesen, dass sie eine Ansteckung und damit eine Quarantäne mit "weit überwiegender Wahrscheinlichkeit" ausschließen konnte, zitiert die BadZ (Christian Rath) das VG.

VG Koblenz zu Namensänderung: Für die behördliche Genehmigung einer Namensänderung sind nach einem nun veröffentlichen Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz auch weiterhin wichtige Gründe erforderlich, lediglich vernünftige Gründe seien dagegen nicht ausreichend. Dem Klagebegehr eines Ehepaars, das seinen russisch klingenden Namen ändern wollte, wurde daher nicht entsprochen, so LTO. Die Klagepartei hatte geltend gemacht, seit dem russischen Überfall auf die Ukraine Benachteiligungen erlitten zu haben. Dass diese "zweifelsohne Unannehmlichkeiten" darstellten, habe das VG erkannt, eine dauerhafte Diskriminierung jedoch verneint.

Harbarth beim Bundespresseball: Jost Müller-Neuhof (Tsp) zeigt sich irritiert über den Auftritt von Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, auf dem Bundespresseball. Der Gegenwert der vom früheren Politiker und seiner Ehefrau in Anspruch genommenen Einladung "könnte tausend Euro übersteigen". Der Ball werde von der Bundespressekonferenz organisiert. Dort sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk stark vertreten, über dessen Belange das Karlsruher Gericht immer wieder entscheide. Daher wäre eine freundliche Absage Harbarths angezeigt gewesen.

Rückgang der Zivilverfahren: Über den durch eine Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums festgestellten deutlichen Rückgang der Fallzahlen an deutschen Zivilgerichten berichtet nun auch die SZ (Wolfgang Janisch). In vielen Bereichen zögen Betroffene im Konfliktfall außergerichtliche Einigungen vor. Dies läge an "justizorganisatorischen Faktoren", die Ausgang und Kosten der Verfahren schwer kalkulierbar machten.

Recht in der Welt

Niederlande – Gasfeldbohrung: Nach Klage u.a. der deutschen Stadt Borkum hat das Verwaltungsgericht Den Haag den Stopp von Baumaßnahmen am großen Erdgasförderungsprojekt "Gateway to the EMS" beschlossen. Die planerische Genehmigung des Projekts, das je zur Hälfte auf niederländischem und deutschem Gebiet entstehen soll, war in den Niederlanden bereits abgeschlossen, in Deutschland dagegen noch nicht, schreibt die FAZ (Katja Gelinsky). Die Kläger, die sich um ein Riff und das Wattenmeer sorgen, hoffen, dass der niederländische Urteil nun Auswirkungen auf das deutsche Genehmigungsverfahren hat. 

Niederlande – Marengo: Über eine spektakuläre Entwicklung im niederländischen Marengo-Strafprozess gegen einen mutmaßlichen Drogenboss berichtet die FAZ (Thomas Gutschker). Gegen Inez Weski, prominente Strafverteidigerin des wegen mehrerer Auftragsmorde angeklagten Ridouan Taghi, wurde nun Untersuchungshaft verhängt. Die Anwältin werde verdächtigt, der von Taghi angeführten kriminellen Vereinigung anzugehören. In ihrer beruflichen Eigenschaft solle sie Nachrichten ihres Mandanten illegal übermittelt haben. Wegen ähnlicher Vorwürfe sei zu Beginn des Jahres bereits ein weiteres Mitglied des Verteidigungsteams verurteilt worden.

USA – Donald Trump/Jean Carroll: In Abwesenheit des Beklagten wurde in New York ein Zivilverfahren gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump eröffnet. Die klagende Schriftstellerin Jean Caroll wirft ihm vor, sie nach ihren Vergewaltigungsvorwürfen  gegen Trump verleumdet zu haben. LTO und zeit.de berichten.

Südafrika – IStGH-Mitgliedschaft: Der südafrikanische Präsident Cyril Ramphosa hat nach einem Bericht von zeit.de bekanntgegeben,  dass sein Land "aus dem Internationalen Strafgerichtshof austreten sollte." Grund sei die "unfaire Behandlung" bestimmter Länder durch das Gericht. Hintergrund könnte sein, dass Russlands Präsident Wladimir Putin im August zu einem Gipfel der BRICS-Staaten nach Südafrika kommen will und Südafrika die Pflicht umgehen will, Putin verhaften zu müssen. 

Juristische Ausbildung

Gesetzesmarkierungen: Das rheinland-pfälzische Justizministerium plant, im Wege der Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes jegliche Markierungen in Gesetzestexten und -kommentaren, die als Hilfsmittel im Staatsexamen verwendet werden, für unzulässig zu erklären. Hierdurch solle eine Vereinheitlichung gegenüber anderen Bundesländern hergestellt und die langfristige Einführung elektronischer Hilfsmittel vorbereitet werden. LTO-Karriere berichtet.

Sonstiges

Asylgrund Kriegsdienstverweigerung: Der SWR RadioReportRecht (Fabian Töpel/Gigi Deppe) greift in dieser Woche die Thematik russischer Flüchtlinge auf, die sich nicht am Angriff auf die Ukraine beteiligen wollen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehne ihre Asylanträge überwiegend ab, weil sie die Gefahr einer baldigen Einberufung nicht nachweisen können. Problematisch sei zudem, dass viele Betroffene über Drittländer wie Schweden einreisen und zur Bearbeitung etwaiger Asylanträge dorthin zurückgeschickt werden.

Das Letzte zum Schluss

Erstes Knöllchen: Die SZ (Martin Zips) erinnert an die erste dokumentierte Sanktion der deutschen Auto-Geschichte. "Sehr geehrter Herr Gütermann!", heißt es in dem Bescheid von Oberamtmann Krohn aus dem Jahr 1895. "Sie werden hiermit mit M 3.- (drei Mark) in Strafe genommen, weil Sie am gestrigen Sonntag mit Ihrem Benz-Motor-Pferd nachmittags zwei Uhr mit einer derartigen Geschwindigkeit durch Denzlingen gefahren sind, dass in einer Wirtschaft die Vorhänge geflattert haben."

 

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LTO/mpi/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. April 2023: Keine Strafe bei Unfallflucht mit Blechschaden? / Kein Racial Profiling / Geld für Arbeit im Yogazentrum . In: Legal Tribune Online, 26.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51633/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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