Die juristische Presseschau vom 05. Januar 2016: US-Regie­rung ver­klagt VW / Höhere Jour­na­lis­ten­ver­gü­tung? / Rocker vor dem BVerwG

05.01.2016

VW drohen wegen der Abgasaffäre Milliardenforderungen seitens der amerikanischen Regierung. Außerdem in der Presseschau: Freie Journalisten sollen im Urhebervertragsrecht gestärkt werden und Rocker klagen gegen Vereinsverbote.

Thema des Tages

USA - Regierung gegen Volkswagen: Im Skandal um manipulierte Abgaswerte wird Volkswagen nun von der US-amerikanischen Regierung verklagt. Der Automobilhersteller habe gegen das Umweltschutzgesetz "Clean Air Act" verstoßen, was Schadensersatzforderungen in Höhe von bis zu 18 Milliarden Dollar nach sich ziehen könnte. Mit der Umgehung von Emissionsschutzregeln zerstörten Autohersteller das Vertrauen der Öffentlichkeit, gefährdeten die öffentliche Gesundheit und verschafften sich einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil. Dies bekräftigte Vizejustizminister John Cruden und kündigte an, dass die Regierung alle geeigneten Rechtsmittel nutzen werde. VW habe zum besonderen Ärger der Regierung die Aufklärungsarbeiten "behindert und blockiert", da zunächst Material zurückgehalten und irreführende Informationen zur Verfügung gestellt worden seien. Es berichten die SZ (Claus Hulverscheidt/Klaus Ott), die Welt (Nikolaus Doll/Philipp Vetter) und spiegel.de.

Rechtspolitik

Flüchtlingspolitik – Grenzkontrollen: Angesichts der von Dänemark und Schweden aufgenommenen Grenzkontrollen berichtet die FAZ (Eckart Lohse/Frank Pergande/Matthias Wyssuwa) über die Entwicklung der Flüchtlingspolitik in Nordeuropa. Zudem erläutert die FAZ (Alexander Haneke), warum nach deutschem Recht kein Flüchtling an der Grenze nach Deutschland abgewiesen werden kann.

Journalistenvergütung: Die taz (Christian Rath) berichtet über einen Gesetzesentwurf von Justizminister Heiko Maas, mit dem die finanziellen Interessen freier Journalisten gegenüber den Verlagen gestärkt werden sollen. Zwar sehe das Urheberrechtsgesetz bereits seit 2002 eine "angemessene" Bezahlung vor, Vergütungsregeln seien aber nur schleppend vereinbart worden und würden oft einfach ignoriert. Maas will nun unter anderem ein Verbandsklagerecht einführen. Journalistenverbände halten Maas' Vorschläge für halbherzig.

Anti-Doping-Gesetz: Auf lto.de setzt sich Strafverteidiger Ali B. Norouzi mit dem neuen Anti-Doping-Gesetz auseinander. Er ist der Ansicht, eine strafrechtliche Sanktionierung von Doping im Profisport sei "Sanktionierung von Vorbildversagen" - und nicht die eigentliche Aufgabe des Strafrechts.

Gemeinnützigkeit von Verbänden: Die taz (Martin Kaul) berichtet vom Kampf mehrerer NGOs, darunter dem Kampagnenportal Campact, eine Klarstellung des Gemeinnützigkeitsrechts zu bewirken. Denn ein Anwendungserlass zur Abgabenordnung, nach dem tagespolitische Aktivitäten nicht gemeinnützig seien, wird sowohl von manchen Finanzbeamten als auch von politischen Gegnern gegen die Organisationen ausgelegt – was erhebliche finanzielle Einbußen bedeutet.

Gefahrengebiete in Hamburg: Der Hamburger Senat plant eine Novellierung des Gesetzes zur polizeilichen Datenverarbeitung (PolDVG). Seit 2005 können durch die Polizei sogenannte "Gefahrengebiete" eingerichtet werden, in denen die Polizei verdachtsunabhängig kontrollieren darf. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hielt diese Regelung jedoch Mitte vergangenen Jahres für verfassungswidrig, weil es an Normenklarheit fehle. Diese Rechtsprechung will der Senat nun "ohne Abstriche" umsetzen, meldet die taz-nord (Kai von Appen).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 05. Januar 2016: US-Regierung verklagt VW / Höhere Journalistenvertung? / Rocker vor dem BVerwG . In: Legal Tribune Online, 05.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18024/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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