Die juristische Presseschau vom 3. August 2022: Lange Haft für Kapitol-Stürmer / Wiki­pedia und Richter:innen / Drohnen-Angriffe und Völ­ker­recht

03.08.2022

Eine konservative US-Richterin hat die bislang längste Haftstrafe wegen der Ausschreitungen am US-Kapitol verhängt. Eine Studie belegt den Einfluss von Wikipedia auf Rechtsprechung. Gibt es eine völkerrechtliche Legitimation für die Tötung eines Terroristen per Drohne?

Thema des Tages

USA - Sturm aufs Kapitol: Ein Bezirksgericht der US-amerikanischen Hauptstadt Washington hat einen 49-Jährigen wegen seiner Rolle bei den Ausschreitungen des 6. Januars 2021 zu mehr als sieben Jahren Haft verurteilt. Es ist die bislang härteste Strafe im Zusammenhang der versuchten Erstürmung des Kapitols. Das Urteil stützte sich auch auf eine Zeugenaussage des Sohnes des Mannes. FAZ (Sofia Dreisbach) und LTO berichten.

Reymer Klüver (SZ) hält es für bemerkenswert, dass die Entscheidung von einer Richterin formuliert wurde, "die ausgerechnet von Präsident Donald Trump für die Posten vorgeschlagen wurde." Dies stärke das jüngst "arg ramponierte" Vertrauen in die US-Justiz und sei ein Fingerzeig, "auch die Drahtzieher des Umsturzversuchs" härter zu verfolgen. Hierzu gehöre neben dem Ex-Präsidenten Donald Trump auch dessen "durchgeknallte Entourage von Anwälten und Politikberatern."

Rechtspolitik

KI: Im Frühjahr präsentierte die EU-Kommission ihren Entwurf einer KI-Verordnung als weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen im Bereich Künstlicher Intelligenz. Der Habilitand Erik Weiss stellt auf Libra die vorgesehenen Konformitätsprüfungen durch Zertifizierungen vor und legt dar, wie diese den vertrauenswürdigen Einsatz von KI-Tools sicherstellen können.

Justiz

Wikipedia und Richter:innen: In einem längerfristigen Experiment ist nachgewiesen worden, dass Wikipedia-Artikel einen messbaren Einfluss auf die Entscheidungen irischer Gerichte haben. spiegel.de schreibt, dass "Forscher in Irland und den USA" Beiträge zu höchstrichterlichen Entscheidungen verfassen ließen und nach zwei Jahren feststellen konnten, dass diese Entscheidungen in aktuellen Urteilen deutlich häufiger zitiert wurden als Entscheidungen ohne eigenen Wikipedia-Eintrag.

EuGH zu Fluggastdaten-Verarbeitung: Die Rechtsprofessorinnen Michele Finck und Melanie Fink schreiben im Recht und Steuern-Teil der FAZ über das im Juni verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur anlasslosen Erhebung und Verarbeitung von Fluggastdaten. Obgleich es zu begrüßen sei, dass der EuGH den Einsatz von KI-Systemen beschränkte, seien einige Fragen weiterhin offen. So müsse noch geklärt werden, welchen Grad von "Erklärbarkeit" KI-Systeme aufweisen müssen, damit sie den Vorgaben des EuGH genügen.

BAG/BVerfG – kirchliches Arbeitsrecht: LTO (Tanja Podolski) gibt einen Überblick über laufende höchstrichterliche Verfahren zum kirchlichen Arbeitsrecht. So hat das Bundesarbeitsgericht Ende Juli wegen der Kündigung einer Hebamme, die aus der katholischen Kirche ausgetreten war, den Europäischen Gerichtshof im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens angerufen. Der EuGH muss nun klären, ob sich das katholische Krankenhaus bei seiner Kündigung auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht berufen kann. Bereits seit März 2019 ist eine Verfassungsbeschwerde des Evangelischen Diakonischen Werks beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Fall Egenberger). Diese richtet sich im Kern gegen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, nach der die fehlende Religionszugehörigkeit kein ausreichender Grund für die Ablehnung einer Bewerberin für die Stelle einer menschenrechtspolitischen Referentin ist. Eine Entscheidung in dieser Sache sei beim BVerfG aber immer noch nicht absehbar.

BGH – Reiserücktritt wegen Corona: Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, auf welchen Zeitpunkt im Falle eines coronabedingten Reiserücktritts abzustellen ist. Im konkreten Fall stehen Stornogebühren für eine Reise nach Japan im Streit, die kurze Zeit nach der Rücktrittserklärung angesichts des dortigen Einreiseverbots ohnehin unmöglich geworden wäre. Es berichten FAZ (Marcus Jung) und LTO.

OLG Karlsruhe zu richterlicher Wartepflicht: Der ZPO-Blog (Benedikt Windau) macht auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe aufmerksam. Im Mai hatte das OLG dem Ablehnungsgesuch in einem Zivilverfahren stattgegeben, weil der beanstandete Richter ihm gegenüber schriftsätzlich formulierte Befangenheitsanträge offenbar übersehen hatte und im Widerspruch zu § 47 Abs. 1 Zivilprozessordnung Amtshandlungen vorgenommen hatte. Nach Einschätzung des Autors gehen die "schönen und überzeugenden" Ausführungen des OLG zu richterlichen Arbeitsaufgaben "an der instanzgerichtlichen Praxis ziemlich weit vorbei." Für die anwaltliche Praxis ergebe sich die Notwendigkeit, wichtige Anträge oder Gesuche in Schriftsätzen entsprechend zu markieren und "unbedingt auf der ersten Seite" zu platzieren.

OLG Frankfurt/M. – Atomwaffen-Division: Wegen des Versuchs der Bildung einer terroristischen Vereinigung ist ein 20-Jähriger am Oberlandesgericht Frankfurt/M. angeklagt. Nach der zum Auftakt verlesenen Anklage soll Marvin E. versucht haben, einen hessischen Ableger der internationalen rechtsextremen "Atomwaffen-Division" zu gründen und durch Anschläge einen Bürgerkrieg auszulösen. Es berichtet die FAZ (Anna-Sophia Lang).

VGH Bayern zu Ampelpärchen: In einem Beschluss hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Berufungsantrag eines Klägers zurückgewiesen, der sich gegen die Verwendung gleichgeschlechtlicher Ampelpärchen im Münchener Glockenbachviertel wandte. Die beanstandeten Piktogramme verletzten keine Rechte des Klägers. Sie seien lediglich "eine Botschaft der Sympathie und Toleranz an homosexuelle Menschen", zitiert spiegel.de den Beschluss.

LG Bonn – Cum-Ex/Hanno Berger: Die vom Cum-Ex-Konstrukteur Hanno Berger und seiner Verteidigung angekündigte "geständnisgleiche Einlassung" im Strafverfahren zu Cum-Ex-Deals lässt weiter auf sich warten. Gegenüber dem Landgericht Bonn habe der Angeklagte darum gebeten, eine wohl eher grundsätzliche Erklärung mit einer "umfassenden Einordnung zum deutschen Steuerrecht" präsentieren zu dürfen, hierbei aber den Unwillen des Gerichs erregt, schreibt das Hbl (Rene Bender u.a.). Der Vorsitzende Richter habe zu erkennen gegeben, die technischen Details der Deals zur Genüge zu kennen und stattdessen Einzelheiten zum Vorsatz Bergers erfahren zu wollen.

LG Hannover – Hannover 96: Am 16. August verhandelt das Landgericht Hannover, ob der Unternehmer Martin Kind weiterhin Geschäftsführer des als GmbH organisierten Profibereichs des Fußball-Zweitligisten Hannover 96 bleiben darf. Die Leitung des Stammvereins hatte Kind Ende Juli von seinem Posten enthoben. Nach einer vom Unternehmer erwirkten einstweiligen Verfügung darf er die Geschäfte aber bis zu einer Hauptsacheentscheidung weiterführen. In ihrem Sport-Teil erklärt die FAZ (Christian Otto) die Hintergründe der Auseinandersetzung zwischen dem Verein und seinem wichtigsten Geldgeber.

VG Hamburg – Klima-Camp: Die Hamburger Versammlungsbehörde hat es Klimaschutzgruppen untersagt, in Vorbereitung einer Demonstration am 10. August ein Camp im Stadtpark zu veranstalten. Das Camp solle stattdessen in einem anderen Stadteil stattfinden, wobei Übernachtungen und gastronomische Versorgung untersagt sind, so spiegel.de (Malte Göbel). Die veranstaltenden Gruppen haben Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt und zugleich ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Hamburg angestrengt. Sie machen auf Parallelen mit der Lage vor den G20-Protesten aufmerksam. Die damaligen behördlich verfügten Einschränkungen eines Camps seien im Mai dieses Jahres vom VG Hamburg für rechtswidrig erklärt worden.

VG Berlin zu Carsharing: Die von der Berliner Verkehrsverwaltung ab dem nächsten Monat geplanten Sondernutzungsgebühren für Carsharing-Autos werden vorläufig nicht erhoben. In einem von Anbietern angestrengten Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Berlin dargelegt, dass stationsgebundenes Carsharing als erlaubnisfreier Gemeingebrauch einzustufen ist. Insbesondere das Parken der Autos stelle damit eine zulässige Teilnahme am Straßenverkehr dar, so LTO über den Beschluss.

VG Wiesbaden zu Staatstrojaner-Vertrag: Bereits Anfang Mai hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden, dass das Bundeskriminalamt einen Vertrag über den Ankauf von Späh-Software (Staatstrojaner) weitgehend offenlegen muss. Über den gemeinsam mit Frag den Staat errungenen Erfolg berichtet netzpolitik.org (Andre Meister) und veröffentlicht "die freigeklagte Version des Vertrags."

EuGH und Twitter: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Tristan Radtke kritisiert auf dem Verfassungsblog den Umgang des Europäischen Gerichtshofs mit Twitter bei seiner Öffentlichtkeitsarbeit. So habe der EuGH 2018 Anforderungen an die Betreiber von Facebook-Fanseiten aufgestellt, die er selbst bei seiner Nutzung von Twitter nicht einhalte. 

KfH-Richter Bergmann: Mit beck-aktuell (Tobias Freudenberg/Monika Spiekermann) spricht der Richter am Landgericht Frankfurt/M., Felix Bergmeister, über seinen Berufsweg, der ihn von einer Großkanzlei zur hessischen Justiz geführt hat. Mittlerweile ist Bergmeister der Vorsitzende einer Kammer für internationale Handelssachen und hat hierbei auch Erfahrungen mit englischsprachigen Verhandlungen gemacht.

Recht in der Welt

USA – Tötung von Aiman al-Sawahiri: In einem Kommentar legt Christian Rath (LTO) dar, dass die Tötung des Al-Qaida-Anführers Aiman al-Sawahiri durch US-Raketen in Afghanistan als "staatlicher Mord" einzustufen ist. Die europäische Völkerrechtslehre habe hier eine andere Position als die US-Seite, die Drohnenangriffe durch einen fortwährenden "War on Terror" gegen Gruppen wie Al Qaida gerechtfertigt sieht. Wegen der mutmaßlichen Einbindung der US-Airbase im rheinland-pfälzischen Ramstein sei nun auch Haltung der Bundesregierung gefragt, die bei der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Tötung Osama bin Ladens gerade nicht zum Vorschein gekommen sei. In rechtlicher Hinsicht stehe eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus. Dieses befasse sich wohl noch vor dem für den November geplanten Ausscheiden des federführenden Richters Peter M. Huber mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im vergangenen Herbst eine deutsche Schutzpflicht gegenüber US-Drohnenangriffen auf Menschen im Jemen verneint hatte und damit eine anderslautende Entscheidung des OVG Münster aufhob.

Italien – Justizreform: Den Beitrag zu Eckpunkten der im Juni in Italien vorgestellten Justizreform aus der Feder von Rechtsprofessor Francesco Palermo veröffentlicht LTO nun auch in englischer Sprache.

Juristische Ausbildung

Diskriminierung: Die taz (Marita Fischer) stellt Initiativen vor, die gegen rassistische und sexistische Darstellungen in juristischer Ausbildungsliteratur ankämpfen. Stereotype Darstellungen in Übungsfällen würden von vielen Studierenden unreflektiert hingenommen, bei Betroffenen begründeten sie die Gefahr einer Retraumatisierung. In einem separaten Kommentar beschreibt  Marita Fischer (taz) die gesellschaftlichen Gefahren durch "unreflektierte, mächtige Jurist:innen". Diese würden rassistische und sexistische Urteile fällen und "People of Color zu Unrecht (härter) bestrafen". Hier liege die Befürchtung nahe, "dass weiße Cis-Männer Diskriminierung durchaus gezielt tolerieren und perpetuieren". Dies begründe eine Verantwortung, die eigene Ausbildung zu reformieren.

Sonstiges

Fachkräfte-Einwanderung: Zur Behebung des aktuellen Fachkräftemangels will die Bundesregierung den befristeten Zuzug türkischer Arbeitskräfte erleichtern. Der Fachanwalt für Migrationsrecht Martin Manzel begrüßt im Gespräch mit Hendrik Wieduwilt (Libra) die Initiative, gibt aber zu bedenken, dass angesichts bürokratischer Hürden mit einem Einsatz solcher Leiharbeiter nicht vor November zu rechnen sein dürfte. Die gleichfalls in Aussicht gestellte Reform eines allgemeinen Fachkräfteeinwanderungskonzepts ist nach Manzel angesichts demografischer Herausforderungen überfällig.

Wehrpflicht: In einem Gastbeitrag für die Welt meint Moritz von Rochow, wissenschaftlicher Mitarbeiter, dass die "geopolitischen Ereignisse" dieses Jahres die Fehlerhaftigkeit der Abschaffung der Wehrpflicht belegt hätten. Die Verantwortlichkeit parlamentarischer Abgeordneter für die aus ihren Wahlkreisen stammenden Wehrpflichtigen habe "einem erneuten von Deutschland ausgehenden Angriffskrieg vorgebeugt". So sei die Wehrpflicht zu einem "Werkzeug des Pazifismus" geworden, weil "übereilte und unsinnige Einsatzbeschlüsse auf demokratischem Weg verhindert wurden."

Bewässerung: Im Gespräch mit Libra (Marie-Luise Schlicker) stellt Rechtsprofessorin Tanja Barton die rechtlichen Grundlagen der derzeit in einigen Landkreisen verfügten Verbote von Wasserentnahmen vor. Gleichzeitig warnt die Expertin davor, das Thema Bewässerung allein in rechtlicher Hinsicht zu behandeln. Die Herausforderungen des Klimawandels für die Agrarökologie seien hierfür zu vielschichtig.

Das Letzte zum Schluss

Kriminalistische Geduld: Ein beeindruckendes Beispiel kriminalistischer Geduld liefert eine Meldung von spiegel.de, nach der ein Tatverdächtiger in einer Rauschgiftsache volle 19 Jahre nach der vermeintlichen Tat dingfest gemacht werden konnte. Zu Beginn des Jahrhunderts hatten Ermittler Fingerabdrücke auf Verpackungsmaterial für Kokain sichergestellt, konnten diese aber erst mit verbesserten Recherchemöglichkeiten zuordnen. Nachdem eine niederländische Fingerabdrucksammlung im vergangenen Jahr einen Treffer meldete, dauerte es bis zur Festsetzung des Mannes kein volles Jahr mehr.

 

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LTO/mpi

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. August 2022: Lange Haft für Kapitol-Stürmer / Wikipedia und Richter:innen / Drohnen-Angriffe und Völkerrecht . In: Legal Tribune Online, 03.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49219/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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