Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. April 2023: Gesteht Rupert Stadler? / Neu­auflage des "Bade­wan­nen­mord­falls" / Busch­mann zu Kli­ma­pro­testen

24.04.2023

Der Dienstag könnte im Audi-Abgasbetrugsverfahren entscheidend sein. Der "Badewannenfall" wird nach erfolgreichem Wiederaufnahmeantrag wieder aufgerollt. Justizminister Buschmann zieht umstrittene historische Parallelen zum Klimaprotest.

Thema des Tages

LG München II - Ex-Audi-Chef Stadler: Am kommenden Dienstag wird sich zeigen, ob Ex-Audi-Chef Rupert Stadler ein Geständnis ablegt oder weiter um einen Freispruch kämpft. Vor dem Landgericht München II wird dann das Verfahren wegen Abgasmanipulationen bei Audi und damit verbundenen Betrugsvorwürfen fortgeführt, nachdem der Vorsitzende Richter Stefan Weickert erklärt hatte, dass es nur mit einem Geständnis eine Bewährungsstrafe geben wird. Sollte Stadler jetzt ein Geständnis ablegen, könnte der Prozess bald enden, gehe seine Verteidigung aber in die Offensive, dürfte das den Prozess deutlich über den Sommer hinaus verlängern, so die Mo-FAZ (Marcus Jung). Beim mitangeklagten Ex-Manager Wolfgang Hatz hat die Staatsanwaltschaft signalisiert, dass sie eine Verständigung nicht mittragen wird, wenn diese zu einer Bewährungsstrafe für den Motorenentwickler führt, so die Sa-SZ (Klaus Ott). Am Dienstag will das Gericht die Öffentlichkeit über das in der vergangenen Woche stattgefundene Rechtsgespräch informieren.

Was beim Landgericht München II in der Abgasaffäre geschieht, komme einem Ausverkauf des Rechtsstaats gleich, kritisiert Klaus Ott (Mo-SZ) in einem separaten Kommentar. Er schreibt von einem "Dumpingangebot" , wobei nicht einsehbar sei, warum sich das Gericht auf ein Urteil "zum Schnäppchenpreis" einlassen wolle. Die Justiz entwerte damit ihre eigene Arbeit und stehle sich aus ihrer Verantwortung, so Ott. Aufgabe des Gerichts wäre es gewesen, klipp und klar zu sagen, was Sache ist, ohne dies mit einem unmoralischen Angebot zu verbinden, das auf rein formale, taktische Geständnisse hinausliefe.

Rechtspolitik

Lieferketten und Menschenrechte: Den Stand der Beratungen zu einem europäischen Lieferkettengesetz, das möglichweise noch strengere Anforderungen als das in diesem Jahr in Kraft getretene deutsche Lieferkettengesetz enthalten wird, fasst die Sa-SZ (Hendrik Kafsack) zusammen. Anders als im deutschen Gesetz sollen die Unternehmen die gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette überwachen. Bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten, wenn also Unternehmen ihre Lieferketten nicht ausreichend kontrollieren, um etwa Kinderarbeit oder Umweltschäden zu verhindern, sollen die Betroffenen die Unternehmen vor den Gerichten der EU-Staaten auf Schadenersatz verklagen können.

Arbeitszeiterfassung: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer hat LTO die Frage beantwortet, ob auch für Richter eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gelten sollte. Er kommt zu dem Schluss, dass eine Erfassung individueller Arbeitszeiten zwar für Arbeitnehmer:innen Vorteile und Schutz bieten könne, dass jedoch eine Übertragung auf Staatsbedienstete, die wie Richter:innen verfassungsrechtlich unabhängig seien oder wie Minister:innen Regierungsverantwortung tragen, fernliegend wäre.

StGB: Nun macht auch Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) Vorschläge, welche Tatbestände bei der von Justizminister Buschmann angekündigten Entrümpelung gestrichen werden können. So sei beispielsweise der "Beischlaf zwischen Verwandten" ein absurdes Sexualdelikt, das genauso wie die Doppelehe gestrichen werde könnte.

KI/ChatGPT: Die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen und die Rechtsprofessoren Tobias O. Keber, Stephan Rixen und Rolf Schwartmann überlegen in einem ganzseitigen Beitrag in der Mo-FAZ, welche Anforderungen rechtliche Regulierungen für die KI-Software ChatGPT erfüllen müssten. Es gehe dabei nicht nur um den Datenschutz, betonen die Autor:innen, auch die Medienregulierung spiele angesichts des Potentials von Desinformation und Manipulation eine Rolle. Und auch mit dem Urheberrecht komme ChatGPT mit seinem riesigen Trainingsdatenpool in Berührung. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen wird vorgeschlagen, ähnlich wie den USA auch für Europa eine Expertenkommission aus Aufsichtsbehörden, Verwaltungspraxis, Wissenschaft, Industrie und Zivilgesellschaft einzurichten, die den Auftrag erhält, nach sechs Monaten Lösungsansätze für einen Umgang mit der neuen Technik zu unterbreiten.

Justiz

LG München I – "Badewannenmord": Am kommenden Mittwoch beginnt am Landgericht München I ein erneuter Strafprozess gegen Manfred Genditzki, der 2010 im so genannten "Badewannenmordfall", zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, die aber nach erfolgreichem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben wurde. Neue Gutachten hatten den heute 62-Jährigen entlastet, er wurde im vergangenen August aus der Haft entlassen. Die FAS (Eva Schläfer) beschreibt den langen Weg bis dahin, erläutert die grundsätzlichen Schwierigkeiten eines Wiederaufnahmeantrages und lässt dabei auch Genditzkis Anwältin Regina Rick zu Wort kommen. Außerdem wird eine Initiative von Rechtsprofessor:innen und Rechtsanwält:innen zur "Beseitigung, Vermeidung und Erforschung von Fehlurteilen" vorgestellt.  Dabei bearbeiten Studierende in einer Law Clinic unter Anleitung echte Fälle, die Potential für ein Wiederaufnahmeverfahren haben.

BVerfG zu Behörden/Fristablauf: Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 8. Februar, in der es um die Erstattung von Kosten einer Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter ging, erläutert der Direktor des Sozialgerichtes Fulda Carsten Schütz im FAZ-Einspruch. Das Sozialgericht hatte die Erstattung außergerichtlicher Kosten abgelehnt, mit der Begründung, die Klägerin hätte sich vor Erhebung ihrer Untätigkeitsklage an das Jobcenter wenden müssen, um ihrer Schadensminderungspflicht zu genügen. Damit aber habe das Sozialgericht gegen das Willkürverbot verstoßen, entschied das BVerfG, denn auch Behörden müssen laut Gesetz nach Ablauf einer Frist mit einer Klage rechnen, es gebe keine Pflicht der betroffenen Bürger:innen, die Behörden darauf hinzuweisen.

OLG Koblenz – Anschlag auf Asylheim Saarlouis: Die Nebenklage ist mit dem Verlauf des Strafverfahren wegen des tödlichen Anschlags auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis 1991 zufrieden; das Gericht sei klar auf Verurteilungskurs. Die Mo-taz (Christoph Schmidt-Lunau) berichtet über eine entsprechende Pressekonferenz. 

LG Berlin zu Amokfahrt am Kudamm: Das Landgericht Berlin hat die dauerhafte Unterbringung des Autofahrers in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, der im Juni nahe dem Berliner Breitscheidplatz mit seinem Kfz eine Lehrerin tötete und zahlreiche Schülerinnen und Schüler verletzte. Der Mann sei bei der Begehung der Taten aufgrund einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung mindestens vermindert steuerungsfähig gewesen. Nicht ausschließbar sei, dass seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit komplett aufgehoben gewesen seien, so die Beurteilung des Gerichts. Die Sa-SZ (Verena Mayer) und LTO berichten.

LG Hannover zu tödlichem Unfall durch Rasen: Helene Bubrowski (FAS) kommentiert das Raser-Urteil des Landgerichts Hannover von Mitte April. Dass die Raser:innen bei einem Unfall den Tod von zwei Kindern verursachten, habe zu besonders großer Empörung geführt. Für das Gericht musste es aber um die persönliche Schuld der Täter:innen gehen. Nachdem das Landgericht einen Tötungsvorsatz verneinte, werde der Bundesgerichtshof das letzte Wort haben.

LG Osnabrück zu Drohung gegen Politiker: Es ist nicht metaphorisch gemeint, wenn ein Mann einen Regionalpolitiker anruft, um sich über die politische Lage zu beschweren, und der Mann dann sagt: "Ich hoffe, wir kriegen einen richtig heißen Herbst, und Sie werden alle brennen". Das Landgericht Osnabrück hat deshalb die Ablehnung eines Strafbefehls gekippt und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Lingen zurückverwiesen. Die Äußerung lasse erwarten, dass von dem Anrufer zumindest Brandanschläge auf politische Einrichtungen oder Mandatsträger unterstützt werden, als Quittung für eine aus seiner Sicht verfehlte Politik.

LG Stuttgart – Polizeiinspekteur Renner: Zu Beginn des Prozesses gegen den mittlerweile suspendierten Polizeiinspekteur Andreas Renner, dem sexuelle Nötigung gegenüber einer Polizistin vorgeworfen wird, hat die Verteidigung Renners der Frau vorgeworfen, zu lügen, berichtet spiegel.de. Sie habe bewusst die Nähe älterer und höher gestellter Polizisten gesucht, um die Kontakte zu ihrem eigenen Vorteil auszunutzen. Zudem habe sie mehrfach gegenüber der Polizei die Unwahrheit gesagt. Schon nach dem ersten Tag sei klar, schreibt die Sa-SZ (Annette Ramelsberger) in ihrem Prozessbericht: Es werde nicht um Rücksicht, Diskretion oder einen respektvollen Umgang miteinander gehen, wie es sich die Nebenklage wünschte - es gehe nur um den Sieg.

LSG BaWü zu Arbeit im Jazzclub: Laut LTO hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden, dass die Tätigkeit der Koordinatorin eines Jazzclubs als abhängige Beschäftigung eingeordnet werden könne, auch wenn eine "freie Mitarbeit" vereinbart wurde. Im zugrundeliegenden Fall koordinierte die Frau u. a. den Spielbetrieb, besetzte die Ticket-Hotline, kommunizierte mit Künstlern, assistierte dem künstlerischen Leiter und managte Konzerte, bei denen sie auch zu bestimmten Zeiten anwesend sein musste. Damit habe sie nicht nur einen abgegrenzten Teil von Bürodienstleistungen übernommen, sondern sei eigenverantwortlich für die Arbeiten des Jazzclubs zuständig gewesen.

AG Mainz zum Schwarzfahren: Ronen Steinke (Sa-SZ) beschreibt in seiner Kolumne "Vor Gericht" den Prozess wegen der Erschleichung einer Beförderungsleistung, an dessen Ende der angeklagte Drogenabhängige, der zu seiner Substitution fahren wollte, zu einer Haftstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde. Obwohl der in Rumänien Geborene muttersprachlich deutsch spricht, wurde für das Verfahren ein Dolmetscher bestellt, dessen Kosten der Angeklagte ebenfalls zu tragen hat.

StA Berlin – MAD-Kunstaktion. Wegen des Verdachts der Amtsanmaßung und Fälschung beweiserheblicher Daten hat die Staatsanwaltschaft Berlin den Sprecher der Initiative "Zentrum für politische Schönheit" Philipp Ruch angeklagt, meldet nun auch die Sa-FAZ. Er soll eine Webseite über verschwundene Bundeswehr-Waffen erstellt haben, die vermeintlich vom Militärischen Abschirmdienst stammt.

IT-Panne an Gerichten: Laut LTO waren in der vergangenen Woche viele Gerichte in mehreren Bundesländern nicht elektronisch erreichbar. Grund war ein Defekt beim Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, von dem die betroffenen Postfächer gehostet werden, ging am Freitag davon aus, dass die Störung bis zum heutigen Montag behoben sein wird.

Recht in der Welt

USA – Todesstrafe: Der US-Bundesstaat Florida hat die Voraussetzungen für die Verhängung der Todesstrafe gesenkt. Richter können Angeklagte künftig zum Tode verurteilen, selbst wenn nicht alle zwölf Geschworenen zugestimmt haben. Ein entsprechendes neues Gesetz hat der republikanische Gouverneur Ron de Santis jetzt unterzeichnet, so spiegel.de. Ob ein Angeklagter schuldig ist, müsse aber weiterhin einstimmig von den Geschworenen entschieden werden.

USA – Abtreibungspille: Nachdem untere Gerichte die Zulassung der Abtreibungspille Mifepriston in der vergangenen Woche ausgesetzt bzw. eingeschränkt hatten, ist nach einer Eil-Entscheidung des US-Supreme Courts das Medikament bis zur Entscheidung in der Hauptsache weiter erhältlich. Es war das erste Mal seit der Aufhebung des Rechts auf Abtreibung, dass sich der Supreme Court erneut mit Abtreibungsrecht befassen musste, schreibt die Mo-SZ (Peter Burghardt). Auch die Mo-FAZ (Sofia Dreisbach) berichtet.

Der konservativ dominierte Supreme Court habe taktisch entschieden, die Abtreibungspille Mifepriston weiterhin zuzulassen, kommentiert Peter Burghardt (Mo-SZ). Auch die konservative Richtermehrheit habe erkannt, wie unpopulär die Einschränkung von Schwangerschaftseinbrüchen ist. 

EuGH – Justizreform Polen: Im Konflikt über die polnische Justizrefrom hat der Europäische Gerichtshof am Freitag ein täglich von Polen zu entrichtendes Zwangsgeld auf 500.000 Euro halbiert und damit auf Schritte reagiert, mit denen die polnische Regierung die Disziplinargerichtsbarkeit reformiert hat, teilt die Sa-FAZ (Thomas Gutschker) mit. Zwar reichten die Maßnahmen noch nicht aus, um alle Anforderungen zu erfüllen, allerdings gewährleisteten sie eine Umsetzung "in beträchtlichem Umfang", wird EuGH-Vizepräsident Lars Bay Larsen zitiert. So wurde eine neue "Kammer für berufliche Verantwortung" beim Obersten Verwaltungsgericht gegründet, offen ist dagegen weiterhin der Nachweis, dass Polen sämtliche vom EuGH inkriminierten Disziplinartatbestände ausgesetzt habe und eine wirksame Überprüfung der neuen Disziplinarkammer ermögliche.

Sonstiges

Klimaproteste/Buschmann: Anlässlich der von der "Letzten Generation" angekündigten Intensivierung der Protestaktionen insbesondere in Berlin hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine historische Parallele zu den Straßenprotesten vor hundert Jahren gezogen. In den 1920er und 1930er Jahren habe es in Berlin straßenschlachtartige Zustände gegeben, weil sich Menschen am linken und rechten politischen Rand selbst ermächtigt fühlten, sich über die Rechtsordnung zu stellen und die eigenen Vorstellungen mit der Faust durchzusetzen, wird Buschmann auf LTO zitiert.

"Man muss den Satz mehrfach lesen, denn er wird jedes Mal dümmer" – so das harsche Urteil von Patrick Bahners (Sa-FAZ). Der Unterschied, so Bahners: "Die SA verachtete die Verfassung und wollte sie mit Gewalt abschaffen, die „Letzte Generation“ will dem Grundgesetz, so, wie sie es versteht, zur Geltung verhelfen." Zivilen Ungehorsam zu diesem Zweck könne man kritisieren, aber nicht mit dem dummen Spruch, Recht sei Recht und müsse durchgesetzt werden. Auch Maximilian Steinbeis (Verfassungsblog) wundert sich über die Äußerung: "Die Letzte Generation in Zusammenhang mit ausgerechnet dem Roten Frontkämpferbund zu setzen, wäre eine wahrhaftig sagenhaft bescheuerte Idee und eine Parallele zwischen irgendwelchen aufgelösten Autofahrern und der SA schon sowieso", schreibt er in seinem Editorial.

Klimaproteste/Verkehrsblockaden: Lars Nielsen stellt im JuWissBlog die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Sitzblockaden vor und stimmt ihr zu. Es sei richtig, dass im Einzelfall zwischen dem Beeinträchtigungsmittel und dem Kommunikationszweck abgewogen werden muss.

Klimaschutz und Schuldenbremse: Über das Verhältnis der verfassungsrechtlichen Pflicht zum Klimaschutz zur ebenfalls verfassungsrechtlich vorgegebenen Schuldenbremse schreibt Rechtsprofessor Joachim Wieland im Verfassungsblog. Es gebe keinen Vorrang der Schuldenbremse vor dem verfassungsrechtlichen Gebot, die Klimakrise zeitnah zu bekämpfen, meint der Autor. Die Länder müssten daher die Möglichkeiten zur Kreditaufnahme für die Finanzierung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise nutzen, die der Schutz der Grundrechte schon jetzt gebiete.

Scheinväter: Der Spiegel (Jürgen Dahlkamp) schildert ausführlich den Fall eines Mannes, der die Vaterschaft von über 25 Kindern von rund 20 Frauen anerkannt hat. Der Sozialleistungsbezieher erhielt wohl pro Anerkennung einige Tausend Euro und schützte die Frauen und ihre Kinder damit vor der Abschiebung. Schwachstelle in einem seit 2017 geltenden Gesetz gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen seien die Notare, die verdächtige Fälle nicht meldeten. 

Steuerfahndung: Marcus Jung (Mo-FAZ) stellt das Buch "Als Steuerfahnderin auf der Spur des Geldes" von Birgit E.Orths vor. Sie schreibt über einen internationalen Umsatzsteuerbetrug in Milliardenhöhe: beginnend von den ersten Verdachtsmomenten gegen ein Geflecht von Scheinfirmen 2009 bis hin zur Verurteilung der Strippenzieher 2016. Weil "gerade nicht trockene Steuermaterie heruntergebetet" werde, gewinne das Buch an Authentizität. 

Meldestellen: In seiner WamS-Kolumne "Recht behalten" kritisiert Rechtsprofessor Arnd Diringer eine einseitige staatliche Unterstützung von Portalen, bei denen beispielsweise diskriminierendes oder rassistisches Verhalten gemeldet werden soll. Dass man auf solchen Portalen nur Geschehnisse melden könne, die bestimmten politischen Weltbildern widersprechen, sei Programm, so Diringer. Es gebe sogar Einrichtungen, denen man rechtmäßiges Verhalten mitteilen solle. Wenn der Staat aber ausgewählte politische Gruppen in ihrem Kampf gegen andere Meinungen unterstütze, zeige er den Bürgern, dass er bestimmte Ansichten als unerwünscht ansehe. Und das, obwohl sie grundrechtlich geschützt seien.

Aufsicht über Wirtschaftsprüfer: Im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring) stellt Michael Sell, der die Abschlussprüferaufsichtsstelle (Apas) leitet, diese Behörde vor. Sie ist dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angegliedert. Die Apas hat in ihrem bisher umfangreichsten Verfahren gegen die Writschaftsprüfer von EY wegen Versäumnissen im Wirecardfall eine Geldbuße von 500.000 Euro verhängt. Sell war bis 2021 Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium. 

Dummheit vor Gericht: Wann welche Varianten des Vorwurfes, jemand sei dumm, justitiabel sind, hat Martin Rath auf LTO untersucht. Die Rechtsprechung setze sich seit geraumer Zeit differenziert mit entsprechenden Äußerungen auseinander.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. April 2023: Gesteht Rupert Stadler? / Neuauflage des "Badewannenmordfalls" / Buschmann zu Klimaprotesten . In: Legal Tribune Online, 24.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51609/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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