Die juristische Presseschau vom 7. April 2020: Wie viel Macht darf ein Not­stand ver­leihen? / Corona-App und Daten­schutz / VW-Klage in Großbri­tan­nien erfolg­reich

07.04.2020

Das geplante nordrhein-westfälische Epidemiegesetz wird kritisiert. Die Pläne der Bundesregierung zur Verwendung einer Corona-App werden datenschutzrechtlich analysiert und VW-Käufer obsiegen vorerst auch in Großbritannien.

Thema des Tages

Corona – Epidemiegesetz NRW: In einer Sachverständigenanhörung im nordrhein-westfälischen Landtag stieß das geplante Epidemiegesetz auf scharfe Kritik seitens der Staatsrechtswissenschaft, so lto.de und die FAZ (Reiner Burger). Die vorgesehene Zwangsverpflichtung medizinischen und pflegerischen Personals sei – anders als eine Dienstpflicht für jedermann – auf eine gezielte Gruppe ausgerichtet und deshalb verfassungswidrig, urteilten die Rechtsprofessoren Wolfram Cremer und der Privatdozent Ulrich Vosgerau. Auch eine Befristung der vorgesehenen Maßnahmen sei zwingend erforderlich, um den Landtag nicht zugunsten des Landesgesundheitsministers zu entmachten und somit die Gewaltenteilung zu gefährden. Als weitere notwendige Korrektur schlug Rechtsprofessorin Charlotte Kreuter-Kirchhof vor, dem Parlament die Entscheidung zu überlassen, wann die sogenannte "epidemische Lage" vorliege, die wiederum "Türöffner für das Gesetz" und damit verbundenen "schwerwiegenden Grundrechtseingriffe[n]" sei. Zuletzt wurde auch die Passage, die dem Landesgesundheitsminister erlauben könnte, "Vorgaben zu medizinischen Behandlungen" zu gestatten, von Kreuter-Kirchhof als ein Grenzgang dessen bezeichnet, "was Gesetze regeln können". Am Donnerstag soll eine überarbeitete Fassung verabschiedet werden.

Corona und Recht

Corona – Kontaktermittlung per App: Sollte es in Deutschland, wie am Wochenende von der Bundesregierung angekündigt, bald eine App zur Ermittlung von Kontakten mit Corona-Infizierten mittels Bluetooth geben, sei laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) aufgrund der hohen Eingriffsintensität in die Privatsphäre jedes Einzelnen die Freiwilligkeit der Nutzung höchstes Gebot. Auch die Frage der Anonymisierung von Daten spielt eine wichtige Rolle. Ob die App letztlich datenschutzrechtskonform sei, hänge laut dem Rechtsprofessor Rolf Schwartmann und dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Robin Mühlenbeck im FAZ-Einspruch vor allem von der Qualität des Algorithmus ab, mit dem temporär zugewiesene Identifikationsnummern verschlüsselt werden. Sollte zudem eine angemessene Regelung für die Speicherdauer gefunden werden, sehen die Autoren den Weg frei für "[e]in harmonisches Miteinander von Datenschutz, körperlicher Unversehrtheit und Fortbewegungsfreiheit im Kampf gegen die Pandemie" als "schöne[n] Erfolg in schweren Zeiten".

Grundlage derartiger technischen Überlegungen war ein Beitrag auf netzpolitik.org (Ulf Burmeyer, Johannes Abeler und Matthias Bäcker), der nun in leicht abgewandelter und aktualisierter Form in englischer Sprache veröffentlicht wurde. Dort zeigten sich die Autoren erfreut darüber, dass die Bereitwilligkeit, eine solche App freiwillig zu nutzen, steige, je sensibler die App mit dem Datenschutz jedes Einzelnen umgehe.

In der SZ (Karoline Meta Beisel u.a.) werden die Ansätze und deren datenschutzrechtlichen Implikationen anderer Staaten dargestellt, mithilfe von Handy- und Verbraucherdaten die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Corona – Bundestag: Über die Möglichkeiten, den Parlamentsbetrieb an die Corona-Pandemie anzupassen, berichtet nun auch lto.de. Die Überlegungen Wolfgang Schäubles (CDU), etwa ein Notparlament einzurichten, bedürften einer Grundgesetzänderung, die nach wie vor fraktionsübergreifend auf Ablehnung stößt.

Corona – Grundrechtseinschränkungen: Auf verfassungsblog.de beklagt Rechtsprofessor Oliver Lepsius wie die derzeitigen Grundrechtseingriffe zu einem "flächendeckenden Ausfall rechtsstaatlicher Argumentationsstandards" geführt hätten.

Corona – Kanada: Im Rahmen des online-Symposiums "COVID 19 and States of Emergency" auf verfassungsblog.de schreibt Rechtsprofessor David Dyzenhaus (in englischer Sprache) warum Kanada derzeit vom Ausrufen des nationalen Notstandes noch absieht.

Corona – Demonstrationen: SZ (Alexander Menden) und die taz (Erik Peter) berichten über die Auswirkungen der Corona-Schutzmaßnahmen auf die Versammlungsfreiheit. Zahlreiche flüchtlingssolidarische Kleinst-Versammlungen wurden am Wochenende aufgelöst, eine Demonstration von Atomkraftgegnern in Münster wurde vom Verwaltungsgericht unter Auflagen zugelassen. Ein obergerichtliches Grundsatzurteil gibt es noch nicht.

Corona – Arbeitszeiten: Ein Referentenentwurf des Arbeitsministeriums für eine Covid-19-Arbeitszeitverordnung, die dem Hbl (Frank Specht) vorliegt und die befristet bis Ende Juni gelten soll, soll unter anderem die Arbeitszeit in bestimmen Berufen auf bis zu 12 Stunden verlängern, vorgeschriebene Ruhezeiten verkürzen und eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen ermöglichen. CDU-Sozialexperte Peter Weiß spricht von einer "großzügigen und breit gefächerten Lösung, die der Krisenlage angemessen ist". Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Beate Müller-Gemmeke hingegen bemängelt, dass anstatt mehr Personal und besseren Tarifschutz für die "Helden" in systemrelevanten Berufen zu erwirken, die ohnehin schon überlasteten Beschäftigten "wie Zitronen ausgequetscht" würden. faz.net berichtet ebenso.

Corona – Absichtliches Anhusten: Die strafrechtlichen Konsequenzen gezielten Anhustens oder Anspuckens durch Personen mit (behaupteter) Corona-Infizierung stellt taz.de (Christian Rath) dar. So begehe etwa ein mit dem Virus infizierter Täter eine gefährliche Körperverletzung mit Hilfe von Viren, also "gesundheitsschädlichen Stoffen", ähnlich wie bei einer Aids-Erkrankung bereits bei bloßer Infektion des Opfers – auch ohne das Auftreten jeglicher Symptome. Hintergrund waren Vorfälle auch in Deutschland, bei denen etwa Polizisten oder Passanten gezielt angehustet oder angespuckt wurden.
 
Corona – Betriebsschließungen: Im Interview mit lto.de (Hasso Suliak) ist sich Rechtsprofessor und Rechtsanwalt Niko Härting sicher, dass die Umsatzeinbußen wegen der Betriebsschließungen einen Schadensersatzanspruch der Betreiber begründeten. Umsatzeinbußen stellen laut Härting einen enteignenden Eingriff mit Sonderopfer analog § 56 des Infektionsschutzgesetzes dar und berechtigten somit die Forderung von Schadensersatz.

Auf community.beck.de entgegnet Rechtsanwalt Fiete Kalscheuer Härtings Ansicht und kommt nach systematischer Analyse denkbarer Entschädigungsansprüche seinerseits zu dem Ergebnis, dass sich solche Ansprüche gegen den Staat "nach der derzeitigen Rechtslage im Regelfall nicht durchsetzen lassen". Jeder Einzelfall sei aber eine Prüfung wert. Die Hoffnung sterbe zuletzt.

Corona – Notarielle Beurkundungen: Trotz vermehrter Terminabsagen und Anfragen zur Stundung von Gebühren sei das notarielle Geschäft so gut es geht aufrecht zu erhalten, denn laut Bundesnotarkammer hätten zahlreiche notarielle Amtshandlungen "eine systemkritische Bedeutung für die Funktionsfähigkeit zentraler Bereiche des Rechts- und Wirtschaftslebens". lto.de (Hasso Suliak) stellt die verschiedenen Empfehlungen der Notarkammern vor, z.B. Beurkundungen notfalls im Freien vorzunehmen. lto.de liegt zudem ein ausdrücklich "nicht mit der Dienstaufsicht abgestimmt[es]" Schreiben der Berliner Notarkammer vor, das Unsicherheit hervorgerufen und den Ruf nach Hinweisen des Bundesjustizministeriums hat laut werden lassen. 

Corona – Ostergottesdienste: Auf faz.net werden verschiedene Positionen zum Abhalten von Ostergottesdiensten wiedergegeben. Während Autor und Theologe Peter Hahne nicht versteht, wie Getränkemärkte geöffnet sein dürfen, Gotteshäuser aber geschlossen bleiben müssten, appelliert der Kirchenrechtsprofessor Hans Michael Heinig an den Kern christlicher Theologie, Vernunft und Glauben zusammenzubringen. Dies gebiete es, "unter dramatischen Umständen wie derzeit auch Ostern auf Versammlungen zu verzichten". In Sachsen ist das Verbot von Gottesdiensten wegen der Corona-Pandemie vom Verwaltungsgericht in Leipzig bestätigt worden.

Corona – Eurobonds: Im Interview mit der Welt (Clemens Wergin) spricht sich Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) gegen Eurobonds aus. Anstatt sich über neue Instrumente zu streiten, für die europäische Rechtsvorschriften geändert werden müssten, solle man lieber auf vorhandene Mechanismen wie den ESM setzen. Eine solche Änderung sei nicht so schnell möglich und der ESM umfasse derzeit rund 500 Milliarden Euro.

VG Aachen zu Weinverkauf: Das Verwaltungsgericht Aachen entschied laut lto.de in einem Eilverfahren, dass auch Lebensmittel, die nicht der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, trotz der Corona-Pandemie verkauft werden dürfen. Der Kläger darf seine Weinhandlung wieder öffnen.  

VG Berlin zu Stand am Wochenmarkt: In Berlin hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass Stände auf dem Wochenmarkt, die derzeit nicht zu mindestens 50 Prozent notwendige Ware verkaufen, nicht öffnen dürfen, so lto.de. Der Kläger betrieb einen Stand, dessen Sortiment zu 70 Prozent aus Keksausstechern, zu 25 Prozent aus Spielwaren und zu fünf Prozent aus Olivenölseife bestand und somit nicht den Anforderungen der aktuellen Berliner Coronaschutzverordnung entspreche.

Türkei – Freilassung von Gefangenen: In der Türkei sollen nach einer Gesetzesänderung aus hygienischen Gründen rund 90.000 Häftlinge entlassen werden. Insbesondere Senioren, Frauen mit Kindern und Häftlinge mit Vorerkrankungen sollen laut focus.de von der Einstellung des Strafvollzuges oder zumindest dessen Abmilderung profitieren. Sogenannte "politische Gefangene" wie Journalistinnen oder Menschenrechtler seien ausdrücklich ausgenommen.

Corona – Norton Rose Fulbright: Ähnlich wie in der letzten Finanzkrise hat sich die Kanzlei Norton Rose Fulbright die Möglichkeit einräumen lassen, die Arbeitszeit der Beschäftigten von 100 auf 80 Prozent zu reduzieren – mit entsprechender Kürzung des Grundgehaltes. Die Zahlung von Partnerausschüttungen und Boni sowie Gehaltserhöhungen und Bonuszahlungen werden aufgeschoben. lto.de berichtet.

Rechtspolitik

EU-Patentgericht: In einem Kommentar im Hbl spricht sich Rechtsanwalt Christian Harmsen gegen die Pläne zur Schaffung eines zentralen EU-Patentgerichts aus und verweist auf die Vielzahl großer Verfahren vor deutschen Patentgerichten, die "aus[zu]bluten" drohen. Lieber solle man sich bei der Europäisierung des Patentrechts am verwandten Markenrecht orientieren und die Gerichtsbarkeit bei nationalen Gerichten belassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das deutsche Ratifizierungsgesetz zum EU-Patentgericht vor Kurzem für verfassungswidrig erklärt.

Leihmutterschaft: Wie sz.de meldet, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Forderung der FDP zurückgewiesen, in Deutschland zumindest die nichtkommerzielle Leihmutterschaft zuzulassen. Bei einer Leihmutterschaft seien genetische und austragende Mutter nicht identisch, was der im Embryonenschutzgesetz vorgeschriebenen Eindeutigkeit der Mutterschaft zuwiderlaufe. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes sei in der aktuellen Legislaturperiode nicht vorgesehen. Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr kritisiert dies und wirft der Bundesregierung vor, "die Augen vor den Wünschen kinderloser Paare" zu verschließen.

Justiz

OLG Braunschweig – Musterfeststellungsklage VW: Im FAZ-Einspruch erklärt Rechtsprofessor Lorenz Kähler, dass es sich bei den Verhandlungsergebnissen zwischen VW und der Verbraucherzentrale Bundesverband nicht um einen Vergleich im zivilprozessualen Sinne handelt. Mit der nun geschlossenen "Rahmenvereinbarung" würde somit die gerichtliche Überprüfbarkeit eines Vergleichs umgangen und die Verbraucher über zahlreiche Details im Dunkeln gelassen.

ZPO-Rechtsprechungsübersicht: Eine thematisch sortierte, ausführliche Sammlung aktueller Entscheidungen zur Zivilprozessordnung befindet sich auf zpoblog.de (Benedikt Windau).

Recht in der Welt

Großbritannien – VW-Abgasaffäre: In Großbritannien erging nun ein erstes Urteil in einer Sammelklage mit 91.000 Teilnehmern gegen VW. Der High Court of England and Wales entschied, dass die von VW verbauten Abschalteinrichtungen als sogenannte "Defeat Devices" illegal sind. Ob und in welcher Höhe Entschädigungen zu zahlen sind, wird das Gericht noch entscheiden müssen. lto.de, spiegel.de, zeit.de und die FAZ (Marcus Jung) berichten.

In einem Kommentar für die FAZ weist Marcus Jung noch einmal darauf hin, dass es sich zunächst bloß um einen "Etappensieg" handele und nun ein "langer Atem gefragt" sei.

Ungarn – Entparlamentarisierung: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Kriszta Kovács vergleicht auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die derzeitigen rechtlichen Entwicklungen in Ungarn mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten 1933.

Polen – Präsidentenwahl: Das polnische Parlament hat dem Vorschlag der nationalkonservativen Regierungspartei PiS zugestimmt, die Präsidentenwahl am 10. Mai als reine Briefwahl abzuhalten. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf sprach sich die Mehrheit der Abgeordneten aus. Zuvor war am Morgen Vize-Regierungschef Jaroslaw Gowin zurückgetreten, nachdem er das Regierungslager nicht von seiner Idee überzeugen konnte, die Wahl um zwei Jahre zu verschieben, wie faz.net meldet.

Neuseeland – Christchurch-Attentat: Dem Gericht visuell aus seiner Gefängniszelle zugeschaltet, gestand der Attentäter von Christchurch seine Taten. Was dies nach neuseeländischem Recht bedeutet, darüber schreibt der Jurist Philipp Semmelmayer auf lto.de. Ein Schuldeingeständnis im Pre-trial Procedure (gerichtliches Vorverfahren) ermögliche es insbesondere, ohne Eröffnung einer Hauptverhandlung bereits die Urteilsverkündung anzusetzen.

Slowakei – Mord an Ján Kuciak: Der Mörder des slowakischen Journalisten Ján Kuciak und seiner Verlobten ist vom Spezialstrafgerichtshof Pezinok nahe der Hauptstadt Bratislava zu 23 Jahren Haft verurteilt worden. Kuciak hatte über illegale Geschäfte des Unternehmers Marian Kočner geschrieben, sowie über dessen Verbindungen zur damaligen Regierungspartei Smer SD. Kočner hatte Kuciak bedroht und ist angeklagt, den Mord in Auftrag gegeben zu haben. Die Verhandlung gegen ihn und zwei weitere mutmaßliche Mittäter dauert an und soll Mitte April fortgesetzt werden. Die SZ (Viktoria Großmann), zeit.de und spiegel.de berichten.

 

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lto/jpw

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. April 2020: Wie viel Macht darf ein Notstand verleihen? / Corona-App und Datenschutz / VW-Klage in Großbritannien erfolgreich . In: Legal Tribune Online, 07.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41234/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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