Geplante Volksbefragungen in Bayern: Einführung per einfacher Gesetzesänderung möglich?

16.10.2014

Verfassungsrechtler sind sich in der Bewertung der von der bayerischen Staatsregierung geplanten unverbindlichen Volksbefragungen uneins. Einige Experten meldeten in einer Anhörung im Verfassungsausschuss des Landtags am Donnerstag massive Bedenken an.

Die bayerische Staatsregierung will der Bevölkerung künftig ein Mitspracherecht bei großen Verkehrsprojekten und anderen wichtigen Entscheidungen geben - wenn auch kein rechtlich verbindliches. Volksbefragungen sollen also die schon lange möglichen verbindlichen Volksentscheide ergänzen. Eine Volksbefragung soll aber nur von Regierung und Landtag gestartet werden können - weder allein von der Opposition noch von den Bürgern. Das Vorhaben sorgt unter Verfassungsrechtlern für Diskussionen.

So argumentiert der Osnabrücker Verfassungsrechtler Hermann K. Heußner, Volksbefragungen hätten faktisch eine bindende Wirkung. Der Spielraum, den Staatsregierung und Landtag nach einer solchen Volksbefragung hätten, schrumpfe auf Null. Deshalb könne das neuartige Instrument nicht per einfachem Gesetz eingeführt werden. Auch der Augsburger Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner nannte die Pläne der Staatsregierung, aber auch Alternativpläne der SPD, verfassungsrechtlich problematisch. Er warnte vor einer "Abwertung des Wahlaktes" bei Landtagswahlen, wenn es künftig in regelmäßigen Abständen Volksbefragungen, sozusagen kleine Landtagswahlen, gebe.

Auf der anderen Seite hält der Münchner Staatsrechtler Martin Burgi die Pläne der Staatsregierung für zulässig. Bei den Volksbefragungen handele es sich um ein "neues direktdemokratisches Instrument von sehr geringer Intensität". Es gebe keine rechtliche Bindungswirkung. Auch der Heidelberger Verfassungsrechtler Bernd Grzeszick argumentierte, es entstehe kein unzulässiger Druck auf Regierung oder Parlament. Zudem hätten die von der Staatsregierung geplanten Volksbefragungen wohl nur einen "ganz schmalen Anwendungsbereich".

dpa/age/LTO-Redaktion

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Geplante Volksbefragungen in Bayern: Einführung per einfacher Gesetzesänderung möglich? . In: Legal Tribune Online, 16.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13505/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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