VG Berlin: Vergabeverfahren macht Oberschule nicht zu "Quasi-Gymnasien"

04.08.2011

Das Verfahren für die Vergabe von Oberschulplätzen nach dem neuen Berliner Schulgesetz ist rechtlich nicht zu beanstanden. Als Auswahlkriterium darf insbesondere eine vorherige Durchschnittsnote herangezogen werden. Dies hat das Berliner VG mit einem heute bekanntgewordenen Beschluss vom Montag entschieden.

Zum Schuljahr 2011/2012 hat der Landesgesetzgeber das Berliner Schulgesetz geändert. Danach erfolgt die Vergabe der Schulplätze an Oberschulen für den Fall, dass die Zahl der Anmeldungen für eine Schule deren Aufnahmekapazität überschreitet, nach folgendem Verfahren: Bis zu 10 Prozent der vorhandenen Schulplätze sind für besondere Härtefälle vorgesehen, mindestens 60 Prozent der Schulplätze werden nach Aufnahmekriterien vergeben, die von der Schule unter Berücksichtigung des Schulprogramms festgelegt werden, und weitere 30 Prozent der Schulplätze werden durch Los vergeben.

Eine Reihe von Antragstellern, die sich vergeblich um einen Platz an der Carl-Zeiss-Oberschule bemüht hatten, hat geltend gemacht, das Auswahlverfahren sei fehlerhaft gewesen. Insbesondere wandten sie ein, dass die Schule eine Durchschnittsnote zum Auswahlkriterium gemacht habe, obwohl es sich um eine Integrierte Sekundarschule handele. Faktisch würden hierdurch die Sekundarschulen zu "Quasi-Gymnasien".

Das Berliner Verwaltungsgericht (VG) hat die neuen gesetzlichen Vorgaben und deren behördliche Umsetzung gebilligt (Beschl. v. 1. August 2011, Az.  VG 14 L 157.11). Bei der Auswahl habe man die Durchschnittsnote heranziehen dürfen. Das Leistungskriterium nicht zur Zugangsbeschränkung zur Schulart Integrierte Gesamtschule. Es handele sich vielmehr lediglich um ein Instrument zur willkürfreien Vergabe der Schulplätze bei Übernachfrage. Damit sei ein transparentes und rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet. Angesichts des dem Gesetzgeber zustehenden Prognosespielraums habe das Gericht auch nicht zu prüfen, ob andere Vergabeverfahren besser geeignet seien.

cla/LTO-Redaktion 

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VG Berlin: Vergabeverfahren macht Oberschule nicht zu "Quasi-Gymnasien" . In: Legal Tribune Online, 04.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3936/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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