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VG Berlin weist Eilantrag zurück: Polizeiliches Aufenthaltsverbot für Hütchenspieler bestätigt

05.09.2012

Mit einem am Montag bekannt gewordenen Beschluss hat das VG Berlin das gegen einen Hütchenspieler verhängte polizeiliche Aufenthaltsverbot für mehrere Straßen und Plätze in der Hauptstadt bestätigt.

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Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) wies den Eilantrag gegen das Aufenthaltsverbot zurück. Die Polizei könne einer Person zur Verhütung von Straftaten untersagen, sich in einem bestimmten Gebiet innerhalb von Berlin aufzuhalten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass sie dort eine Straftat begehen werde. Die Prognose der Polizei sei vorliegend nicht zu beanstanden. Gegen den Mann sei bereits in 12 Fällen ein Platzverweis im Zusammenhang mit dem "Spiel" erteilt worden und es seien vier Strafanzeigen wegen Betrugsverdachts und 16 Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgenommen worden. Das "Hütchenspiel" könne als Straftat angesehen werden (Beschl. v. 30.08.2012, Az. VG 1 L 196.12).

Der Berliner Polizeipräsident hatte gegen den Antragsteller für einen Zeitraum von zwölf Monaten ein Aufenthaltsverbot für verschiedene Straßen und Plätze in Berlin-Mitte verhängt, nachdem dieser insgesamt 33 Mal als Beteiligter des  "Hütchenspiels" angetroffen worden war.

Nach Ansicht des VG werde den Teilnehmern des Spiels vorgespiegelt, sie nähmen an einem langsam gespielten "Hütchenspiel" und damit einem – zulässigen - Geschicklichkeitsspiel teil. Nachdem sie ihren Einsatz aus der Hand gegeben hätten, werde gezielt so schnell gespielt, dass das Spiel allenfalls noch als Glücksspiel einzuordnen sei. Hierin sei ein Betrug zu sehen.

tko/LTO-Redaktion

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VG Berlin weist Eilantrag zurück: . In: Legal Tribune Online, 05.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7000 (abgerufen am: 15.07.2026 )

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