
Wer online Geld verspielt hat, kann die Verluste zurückfordern, auch wenn er wusste, dass das Angebot illegal war. Die BGB-Norm müsse teleologisch reduziert werden, entschied das OLG München in bislang beispielloser Klarheit.
Artikel lesenWer online Geld verspielt hat, kann die Verluste zurückfordern, auch wenn er wusste, dass das Angebot illegal war. Die BGB-Norm müsse teleologisch reduziert werden, entschied das OLG München in bislang beispielloser Klarheit.
Artikel lesenFür Online-Sportwetten gilt dasselbe wie für andere Glücksspiele, meint das LG Dresden. Weil eine Betreiberin von Online-Sportwetten nicht über eine gültige Lizenz verfügte, bekommt ein Teilnehmer nun sein Geld zurück.
Artikel lesenEin Online-Casino aus Malta muss einem Glücksspieler seine Einsätze in Höhe von rund 77.000 Euro zurückzahlen. Wegen eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag sei der Spielvertrag nichtig, so das LG Frankfurt.
Artikel lesenNeue regulatorische Rahmenbedingungen und die Auswirkungen der Corona-Pandemie machen eine Restrukturierung und Rekapitalisierung des Spielhallenbetreibers Löwen Play notwendig. Latham & Watkins sowie Kirkland & Ellis sind beratend tätig.
Artikel lesenEr arbeitet an der Schnittstelle von öffentlichem zu privatem Wirtschaftsrecht und beschäftigt sich mit Immobilien, Gaming, Glücksspiel und mehr: Thomas Gohrke erzählt bei Irgendwas mit Recht von seinem Weg zum Traumjob.
Artikel lesenDer Gewinner von mehr als 40.000 Euro wird sein Geld vorerst nicht zu Gesicht bekommen. Das Online-Casino hat seinen Sitz in Malta. Laut LG Frankenthal besteht nach deutschem Recht kein Anspruch auf Gewinnauszahlung.
Artikel lesenFür Spielhallenbesitzer, die noch auf eine Betriebserlaubnis nach dem alten Glücksspielstaatsvertrag warten, gibt es schlechte Nachrichten. Das OVG hat entschieden: Betriebserlaubnis nur nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag.
Artikel lesenWerbung für Glücksspiel ist nach dem Glücksspielstaatsvertrag nur in engen Grenzen möglich – Grenzen, die Lotto Bayern laut LG München nicht eingehalten hat. Das "Geiles Leben"-Video sowie das "Glückszahlenhoroskop" seien unzulässig.
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