VG Arnsberg: Slowakische "doktor práv" nicht mit deutschem "Dr." gleichzusetzen

07.10.2011

Der in der Slowakei erworbene akademische Grad "doktor práv" ("JUDr.") darf in Nordrhein-Westfalen nur in der verliehenen slowakischen Form, aber nicht in der deutschen Form "Dr." als Namenszusatz geführt werden. Das ergibt sich aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil.

Wie bei sämtlichen ausländischen akademischen Graden könne auch bei Doktorgraden von Hochschulen aus dem Gebiet der Europäischen Union (EU) die verliehene Form oder auch die im Herkunftsland zugelassene oder dort nachweislich allgemein übliche Abkürzung des Grades in Nordrhein-Westfalen geführt werden, so das Verwaltungsgericht. Der dem Kläger verliehene Grad sei jedoch "doktor práv" (deutsche Übersetzung: "Doktor der Rechte") und die in der Slowakischen Republik zugelassene sowie auch nachweislich allgemein übliche Abkürzung hierfür sei "JUDr.", nicht hingegen "Dr." (Urt. v. 27.07.2011,  9 K 259/09).

Geklagt hatte ein zuletzt als Rechtsanwalt tätiger pensionierter Amtsrichter, der mit der juristischen Fakultät einer slowakischen Universität gegen einen "Kostendeckungsbeitrag" von 4.500 EUR zuzüglich 500 USD einen "Vertrag über die Sicherung des Rigorosums und der Verteidigung der Doktordissertation" geschlossen hatte. Darin wurde das Verfahren zur Erlangung des juristischen akademischen Grades "doktor práv" (abgekürzt: "JUDr.") geregelt. Knapp sechs Wochen später wurde dem Kläger, der eine deutschsprachige Schrift eingereicht und eine "rigorose Prüfung" abgelegt hatte, der Grad "doktor práv" verliehen. Nachdem er sich, bereits mit der Abkürzung "Dr." im Briefkopf, an das Wissenschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt hatte, untersagte ihm das Ministerium die Führung der Abkürzung "Dr.".

Kein "Dr." ohne Promotionsverfahren

Die hiergegen gerichtete Klage hat das VG mit dem jetzt bekannt gegebenen Urteil abgewiesen. Doktorgrade, die in einem Mitgliedsstaat der EU in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworben seien, dürften statt in der verliehenen ausländischen Form auch mit der deutschen Abkürzung "Dr." ohne fachlichen Zusatz geführt werden, so die Richter. Dies gelte jedoch nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben würden (so genannte Berufsdoktorate), oder die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet seien. Das sei beim "doktor práv" der Fall, da er bereits im slowakischen Hochschulgesetz – zusammen mit dem Master- und dem Ingenieurabschluss – nur auf einer zweiten Ebene der Studienabschlüsse angesiedelt sei. Auf der dritten Ebene werde nach slowakischem Recht lediglich das zum "philosophiae doctor" ("PhD.") führende Studium genannt.

Es sei nicht ersichtlich, dass dem slowakischen Gesetzgeber eine andere Einteilung vorgeschwebt habe als den im Rahmen des sogenannten Bologna-Prozesses beteiligten Staaten, die sich entsprechend der bisher in vielen Mitgliedsländern schon bestehenden Praxis auf eine Dreiteilung der Ebenen der Studienabschlüsse verständigt hätten. Den danach maßgeblichen Anforderungen der dritten Ebene entspreche der slowakische "PhD."-Grad, nicht hingegen der "doktor práv". Zudem berechtige der "doktor práv" erst zur deutschen Promotion und sei daher schon nicht mit einer deutschen Promotion, die der dritten Stufe der Bologna-Klassifikation angehöre, gleichzusetzen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Kläger hat inzwischen beim Oberverwaltungsgericht Münster die Zulassung der Berufung beantragt.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

VGH BW entzieht Doktortitel: Der unwürdige Forschungsbetrüger

Wissenschaftsplagiat: Stoiber-Tochter verliert den Doktorhut

Dr. vs. LL.M.: Titelkampf mit einem klaren Unentschieden

Zitiervorschlag

VG Arnsberg: Slowakische "doktor práv" nicht mit deutschem "Dr." gleichzusetzen . In: Legal Tribune Online, 07.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4487/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen