Urheberrecht: EU-Minister besch­ließen Ver­län­ge­rung der Leis­tungs­schutz­rechte

14.09.2011

Musiker in Europa sollen künftig länger von ihren Aufnahmen profitieren können. Nach einem Beschluss des EU-Ministerrates von Montag sollen die Schutzrechte für Tonaufnahmen in Zukunft 70 Jahre anstatt wie bisher 50 Jahre gelten.

Eigentlich hatte die EU-Kommission 2008 gefordert, die Schutzfrist auf 95 Jahre zu verlängern. Das Europaparlament stimmte später aber nur einer Verlängerung auf 70 Jahre zu. Protest von einigen EU-Ländern hatte die Erweiterung dann über Jahre verhindert. Am Montag stimmten die Minister nun mit qualifizierter Mehrheit dafür.

Gegner der Neuregelung waren unter anderem Belgien, Schweden und die Niederlande. Deutschland stimmte für die Verlängerung, Österreich enthielt sich, wie der Rat mitteilte. Binnen zwei Jahren muss der Beschluss nun in nationales Recht umgesetzt werden.

Von den so genannten Leistungsschutzrechten für Tonaufnahmen profitieren nicht die Komponisten und Autoren, sondern die ausübenden Künstler, wie etwa Sänger und Musiker. Für viele der großen Hits von Beatles, Rolling Stones, Bob Dylan und Elvis Presley wäre - ohne diese Verlängerung - der Schutz in Kürze ausgelaufen. Künftig soll der Schutz für alle neuen und bis zu 50 Jahre alten Aufnahmen länger gewährt werden. Nach Berechnungen der EU-Kommission bringt die Verlängerung Künstlern im Schnitt zusätzliche Einnahmen von 150 bis 2.000 Euro pro Jahr.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Gewinnbeteiligung an "Das Boot": Dem Urheberrecht droht der Schiffbruch

OLG München zu "Tatort"-Vorspann: Kult allein garantiert noch keinen Geldsegen

Zitiervorschlag

Urheberrecht: EU-Minister beschließen Verlängerung der Leistungsschutzrechte . In: Legal Tribune Online, 14.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4295/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen