Streitfall PID: Gewissensentscheidung im Bundestag

14.04.2011

Der Bundestag berät am Donnerstag, ob Gentests an künstlich erzeugten Embryonen vor Einpflanzung in den Mutterleib strikt verboten oder ob begrenzt Ausnahmen möglich sein sollen.

Die Befürworter einer Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) unter strengsten Auflagen sehen in der Methode ein Mittel, um Paaren mit gravierenden erblichen Vorbelastungen die freie Entscheidung für ein Kind zu
erleichtern. Die Gegner befürchten dagegen Missbrauch und warnen vor
einer Zukunft mit "Designer-Kindern" aus dem Reagenzglas.

In dieser Debatte ist die übliche Fraktionsdisziplin aufgehoben. Das Lager der Gegner wie der Befürworter geht quer durch alle Fraktionen. Folgt man den Unterschriftenlisten der drei vorliegenden Gesetzentwürfe, haben
sich 178 der insgesamt 620 Abgeordneten noch auf keine Position
festgelegt.

Derzeit darf PID nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs
vom Juni 2010 angewandt werden. Zuvor war es allgemeine Auffassung,
dass solche Gentests nicht erlaubt sind - auch wenn sie nicht im
strengen deutschen Embryonenschutzgesetz von 1991 erwähnt werden.

dpa/cla/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Streitfall PID: Gewissensentscheidung im Bundestag . In: Legal Tribune Online, 14.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3029/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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