Schlussanträge zum EU-Haftbefehl nach dem Brexit: Irland muss weiter Straf­täter aus­lie­fern

09.11.2021

Nach Ansicht der EuGH-Generalanwältin muss Irland mutmaßliche Straftäter auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls festnehmen und nach Großbritannien ausliefern – trotz Brexits. 

Irland muss mutmaßliche Straftäter nach Einschätzung einer Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) trotz des Brexits weiterhin auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls festnehmen und nach Großbritannien ausliefern. Die entsprechenden Passagen des Austritt- sowie des Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich seien für Irland bindend, befand Generalanwältin Juliane Kokott am Dienstag (Rechtssache C-479/21).

Dies gelte, obwohl Irland sich ausdrücklich das Recht vorbehalte, zu entscheiden, ob es sich an EU-Maßnahmen aus dem Bereich der Innen- und Justizpolitik beteilige. Irland habe diese Entscheidung bei den fraglichen Bestimmungen der beiden Abkommen nicht getroffen. Kokott weist jedoch unter anderem darauf hin, dass das Handelsabkommen einstimmig vom Rat der EU-Staaten - also auch von Irland – angenommen wurde. Die bindende Wirkung müsse Irland klar gewesen sein.

Hintergrund des Gutachtens sind zwei von Großbritannien ausgestellte Europäische Haftbefehle. In beiden Fällen wurden die Betroffenen in Irland festgenommen. In Namen der Betroffenen wurde vor einem irischen Gericht vorgebracht, beide seien rechtswidrig in Haft, da der Europäische Haftbefehl zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich nicht mehr anwendbar sei. Der Oberste Gerichtshof Irlands rief schließlich den EuGH in der Sache an.

Das Gutachten ist für den EuGH zwar nicht bindend, häufig orientiert er sich jedoch daran. Ein Urteil dürfte in einigen Monaten fallen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Schlussanträge zum EU-Haftbefehl nach dem Brexit: Irland muss weiter Straftäter ausliefern . In: Legal Tribune Online, 09.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46599/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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