Prozess um "Pussy Riot": Gericht vertagt Berufungsverfahren

01.10.2012

Die Verhandlung vor dem Moskauer Gericht dauerte nur kurz. Dann wurde das Berufungsverfahren vertagt, da eine der Musikerinnen ihren Anwalt wechseln möchte.

Das Berufungsverfahren wurde auf den 10. Okober vertagt. Dem Antrag einer der inhaftierten Musikerinnen, ihren Anwalt auszutauschen, wurde damit stattgegeben.

Zuvor waren die drei Musikerinnen der Punkband wegen Rowdytums aus religiösem Hass zu je zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

"Pussy Riot" hatte im Februar bei einem Auftritt in einer Kirche gegen den russischen Präsidenten Putin sowie die Kirche protestiert.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Prozess um "Pussy Riot": Gericht vertagt Berufungsverfahren . In: Legal Tribune Online, 01.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7215/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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