Reaktion auf polnische Reformen: EU-Kom­mis­sion leitet Rechts­staat­lich­keits-Ver­fahren ein

13.01.2016

Der Ankündigung folgt die Umsetzung: Die EU-Kommission hat am Mittwoch ein Verfahren zur Rechtsstaatlichkeit in Polen eingeleitet. Damit reagiert sie auf die umstrittenen Reformen in dem östlichen EU-Mitgliedstaat.

Die EU-Kommission hat am Mittwoch erstmals in der Geschichte der EU das 2014 geschaffene, sogenannte "Rechtsstaatlichkeits-Verfahren" eingeleitet. Damit beginnt eine umfassende Prüfung umstrittener Reformen in Polen. Das teilte der stellvertretende EU-Kommissionspräsident Frans Timmermans am Mittwoch in Brüssel mit.

Diesen Schritt hatte die Kommission bereits in der vergangenen Woche angekündigt. Durch das Verfahren zur Rechtsstaatlichkeit will die Kommission gemeinsam mit dem Land mögliche Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit beseitigen.

Es gehe nicht darum, Polen anzuklagen, sondern darum, die Probleme gemeinsam zu lösen, erklärte Timmermans. Es sei eine ernste Angelegenheit, dass nach den vorliegenden Informationen verfassungsrechtliche Regeln nicht befolgt worden seien.

Justizreform und Mediengesetz in der Kritik

Umstrittene Maßnahmen der neuen Regierung in Warschau sind vor allem eine Justizreform und ein neues Mediengesetz. Gegner befürchten, dass geänderte Regeln für das Verfassungsgericht die Gewaltenteilung im Land bedrohen. Denn sie sehen vor, dass Entscheidungen künftig mit einer - womöglich selten zu erreichenden - Zwei-Drittel-Mehrheit getroffen werden müssen.

Das neue Mediengesetz erlaubt es der Regierung, über Führungsposten in den öffentlich-rechtlichen Medien zu entscheiden. Kritiker sehen dies als Gefahr für die Pressefreiheit.

Das neue Rechtsstaatlichkeits-Verfahren ist in drei Phasen aufgeteilt. In der ersten will die EU-Kommission genau analysieren, ob es eindeutige Anzeichen für eine "systembedingte Gefahr" für die Rechtsstaatlichkeit in Polen gibt. Nur wenn dies der Fall ist, könnte die Regierung in weiteren Schritten offiziell aufgefordert werden, innerhalb eines festgelegten Zeitraums Änderungen herbeizuführen. Um den Druck zu erhöhen, sieht das Verfahren vor, die Empfehlung publik zu machen.

In einem dritten Schritt könnte der Europäische Rat die in Art. 7 des EU-Vertrags vorgesehenen Sanktionen gegen den Mitgliedstaat verhängen, wie beispielsweise den Entzug der Mitbestimmungsrechte in verschiedenen EU-Gremien.

Noch am Vormittag zeigte sich die nationalkonservative polnische Regierungschefin Beata Szydlo kämpferisch. "Wir werden keine Politik auf Knien führen", sagte sie am Mittwoch im polnischen Parlament in einer Debatte zur Außenpolitik und den Beziehungen zur EU. "Wir werden die Partnerschaft in der EU nicht als Privileg bezeichnen, sondern als unser Recht." Polen werde von ausländischen Medien und Politikern zu Unrecht angeklagt. Es sei eine falsche Behauptung, "dass in Polen die Grundlagen eines demokratischen Polens gebrochen werden", betonte Szydlo.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Reaktion auf polnische Reformen: EU-Kommission leitet Rechtsstaatlichkeits-Verfahren ein . In: Legal Tribune Online, 13.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18128/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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