OLG Stuttgart: Schmerzensgeld wegen Zutrittsverweigerung zur Disko

12.12.2011

Ein Deutsch-Togolese erhält Schmerzensgeld, weil ihm der Eintritt in eine Diskothek wegen seiner Hautfarbe verweigert worden war. Dies hat das OLG Stuttgart mit einem Urteil vom Montag entschieden.

Der ursprünglich aus Togo stammende Mann machte unter anderem Schmerzensgeldansprüche gegen die beklagte Diskotheken-Besitzerin geltend. Mit erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Tübingen wurde der Klage insoweit stattgegeben, als die Beklagte dem Kläger künftig den Zutritt zu ihrer Diskothek nicht wegen seiner Hautfarbe verweigern darf. Die Klage auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 5.000,- Euro wurde jedoch zunächst abgewiesen.

Die Berufung des Klägers hatte zu einem kleineren Teil Erfolg (Urt. v. 12.12.2011, Az.: 10 U 106/11). Das Oberlandesgericht ist der Ansicht, dass das vorgeworfende Verhalten auch eine Entschädigung in Höhe von 900 Euro für die damit verbundene, sachlich nicht gerechtfertigte Diskriminierung rechtfertige.

cla/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Kommunalwahlrecht für Ausländer: Wenn der Gang zur Urne versperrt bleibt

Migranten ohne Aufenthaltsstatus: Zur Schule auch ohne Papiere

Zitiervorschlag

OLG Stuttgart: Schmerzensgeld wegen Zutrittsverweigerung zur Disko . In: Legal Tribune Online, 12.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5082/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen