Streit um Abstammung: Udo Jürgens muss nicht noch einmal zum Vaterschaftstest

18.04.2013

Eine Frau aus Südehessen meint, der Schlagersänger Udo Jürgens habe beim Vaterschaftstest geschummelt. Sie sei seine Tochter, auch wenn das rechtsmedizinische Gutachten das anders gesehen habe. Das OLG Frankfurt hat ihre Beschwerde nun zurückgewiesen.

Die angebliche Tochter von Udo Jürgens hatte beim Amtsgericht (AG) Dieburg Vaterschaftsklage erhoben. Das AG ordnete daraufhin einen Gentest des Schlagersängers an. Nach dem Abstammungsgutachten ist die Klägerin mit dem Musiker nicht verwandt. Die Frau hatte daraufhin geargwöhnt, das Genmaterial habe gar nicht von dem 78-Jährigen gestammt, und beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ein positives Privatgutachten über die angebliche Vaterschaft Jürgens eingereicht.

Das OLG hat die Beschwerde der Hessin nun zurückgewiesen. Durchgreifende Mängel des Abstammungsgutachtens aus der ersten Instanz hätten sich nicht feststellen lassen. Woher das im Privatgutachten untersuchte Genmaterial stamme, sei völlig unklar (Beschl. v. 18.04.2013, Az. 6 UF 128/12). Nach ihrer zweiten Niederlage hat die Frau keine weitere Möglichkeit, Jürgens doch noch für ihren Vater erklären zu lassen.

dpa/hog/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Streit um Abstammung: Udo Jürgens muss nicht noch einmal zum Vaterschaftstest . In: Legal Tribune Online, 18.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8557/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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