BVerwG zu artenschutzrechtliche Vorabmaßnahme: Eidechsen an A100-Trasse können ein­ge­sam­melt werden

31.03.2012

Seltene Zauneidechsen an der geplanten Trasse der Berliner Stadtautobahn A100 müssen weichen. Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig erlaubte dem Berliner Senat am Freitag, die Tiere aus Naturschutzgründen vorerst einzusammeln. Werde die Autobahn, gegen die noch mehrere Klagen von Naturschützern anhängen, doch nicht erweitert, müssten die Eidechsen im Fundgebiet wieder ausgesetzt werden.

Der Ausbau der Berliner Stadtautobahn und auch bauvorbereitende Maßnahmen dürfen nicht beginnen, bis im Sommer 2012 über die Klagen der Naturschützer entschieden ist. Der vorliegende Beschluss treffe keine Aussage zu den Erfolgsaussichten der Klagen, so das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Freitag (Beschl. v. 30.03.2012, Az. 9 VR 5.12). Das Land Berlin habe nachvollziehbar dargelegt, dass die Eidechsen nur zu einer bestimmten Jahreszeit eingesammelt werden dürften, um das Vorhaben nicht weiter zu verzögern.

Mit der 3,2 Kilometer langen Verlängerung der Stadtautobahn von Neukölln bis zum Treptower Park soll eine bessere Anbindung der Gewerbegebiete im Ostteil Berlins erreicht werden. Der Streit um die A100 hatte nach den Abgeordnetenhauswahlen im vergangenen Jahr die Verhandlungen um eine rot-grüne Landesregierung scheitern lassen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG zu artenschutzrechtliche Vorabmaßnahme: Eidechsen an A100-Trasse können eingesammelt werden . In: Legal Tribune Online, 31.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5914/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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