LG Ingolstadt zur unlauteren Werbung: Hipp darf weiterhin mit Begriff "Muttermilch" werben

21.08.2012

Der Nahrungsmittelhersteller Hipp darf in seiner Werbung für eine Säuglingsnahrung weiterhin den Begriff "Muttermilch" verwenden. Das LG Ingolstadt wies eine Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb gegen die Werbung am Dienstag zurück.

Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters am Landgericht (LG), Konrad Kliegl, ist für die Kunden klar erkennbar, dass Hipp das Produkt mit dem Slogan "Nach dem Vorbild der Muttermilch" nicht mit Muttermilch vergleicht. "Es wird keine Gleichwertigkeit behauptet", sagte er.

Dies werde schon dadurch deutlich, dass Hipp junge Eltern selbst auf die Vorzüge der Muttermilch hinweise. "Muttermilch ist das Beste für Ihr Baby und ein Wunder der Natur", heißt es auf der Homepage des Unternehmens.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Ingolstadt zur unlauteren Werbung: Hipp darf weiterhin mit Begriff "Muttermilch" werben . In: Legal Tribune Online, 21.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6894/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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