LVerfG Mecklenburg-Vorpommern: Landesregierung darf Mittel für "Minidörfer" nicht kürzen

01.07.2011

Das Land Mecklenburg-Vorpommern darf kleinen Kommunen, die sich Fusionen verweigern, nicht einfach den Geldhahn zudrehen. Die Richter erklärten die für rund 270 "Minidörfer" geplante Kürzung für verfassungswidrig.

Die vom Land beschlossene pauschale Kürzung der Gelder für kleine Dörfer unter 500 Einwohnern ist verfassungswidrig. Das Landesverfassungsgericht gab am Donnerstag einer Beschwerde der drei "Minidörfer" Hohenbollentin (Kreis Demmin), Hugoldsdorf (Nordvorpommern) und Thandorf (Nordwestmecklenburg) statt.

Diese hatten gegen die Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes geklagt. Danach sollten für rund 270 "Minidörfer" im Land ab 2012 die sogenannten Schlüsselzuweisungen um 5 Prozent auf 95 Prozent gekürzt werden. Sonderbedarfs- und Fehlbetragszuweisungen sowie Konsolidierungshilfen sollte es gar nicht mehr geben. Mit der Finanzkürzung wollte das Land die Kleinstgemeinden zu Zusammenschlüssen bewegen.

Nach Auffassung des Gerichtes verstößt die Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes gegen das verfassungsrechtlich garantierte Gebot der "interkommunalen Gleichbehandlung". Für die Differenzierung zwischen Gemeinden unter 500 und Gemeinden über 500 Einwohnern fehle ein sachlicher Grund, sagte Gerichtspräsidentin Hannelore Kohl in der Urteilsbegründung.

Dieser strukturpolitischen Regelung liege die Annahme zugrunde, dass sich die Haushalte kleinerer Gemeinden im Vergleich zu denen größerer Gemeinden überwiegend als leistungsschwach erwiesen. Doch müsse die Verteilung der Mittel an den Aufgaben orientiert und "systemgerecht" sein.

Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bedauerte die Entscheidung des Verfassungsgerichts. "Wir akzeptieren das Urteil natürlich. Aber es fördert unsere Bemühungen nicht gerade, langfristig tragfähige und finanzierbare Kommunalstrukturen zu schaffen."

Harsche Kritik an Landesregierung und Landtag kam vom Gemeindeoberhaupt Hohenbollentins (132 Einwohner), Hans Schommer. Das Urteil beweise, dass die Landesregierung "eine grottenschlechte Arbeit" gemacht habe. Den Ministerien warf er "Beratungsresistenz" vor. Die Gemeinden hätten im Zuge der Gesetzeserarbeitung wiederholt auf die Probleme hingewiesen.

Rund 200 Gemeinden und Städte in Mecklenburg-Vorpommern hatten die
Klage der drei Dörfer mit je 100 Euro finanziell unterstützt.

Die Verfassungsrichter wollen in Kürze auch über die Rechtmäßigkeit der Kreisgebietsreform entscheiden, die vor vier Jahren im ersten Anlauf vor Gericht gescheitert war.

dpa/LTO-Redaktion/cd

 

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LVerfG Mecklenburg-Vorpommern: Landesregierung darf Mittel für "Minidörfer" nicht kürzen . In: Legal Tribune Online, 01.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3644/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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