LG Koblenz zu lahmendem Pferd: Huf­sch­mied haftet nicht für alten Nagel im Huf

20.01.2023

Ausgerechnet einen Tag nach dem Besuch des Hufschmieds lahmt ein Pferd stark. Es musste daraufhin teuer in einer Tierklink behandelt werden. Dass das auf den Hufschmied zurückzuführen ist, muss die Pferdebesitzerin aber gut beweisen.

Ein Pferd hatte einen 3,5 cm langen Nagel im Huf stecken. Die Besitzerin machte den Schmied verantwortlich. Doch dieser haftet für den Schaden in Höhe von 33.670 Euro nicht, hat nun das Landgericht (LG) Koblenz entschieden (Urt. v. 28.12.2022, Az. 3 O 80/21)

Eine Betreiberin eines Gestüts hatte den Hufschmied für vier ihrer Pferde gerufen. Am Nachmittag wurde eines der Pferde noch geritten, am nächsten morgen lahmte es stark. Ein Mitarbeiter der Betreiberin entdeckte einen alten ca. 3,5 cm langen Nagel im Hufstrahl und entfernte diesen. Das Pferd kam am selben Tag noch in die Klinik.

Die Betreiberin sieht den Schmied für die Verletzung in der Verantwortung, weil er am Arbeitsplatz  unordentlich gewesen sei und es so ermöglicht habe, dass das Pferd in einen auf dem Boden liegenden Nagel getreten sei. Mit ihrer Klage möchte sie Ersatz des von ihr errechneten Schadens von insgesamt 33.670,91 Euro.

Doch das LG hat ihre Klage abgewiesen. Es sei Aufgabe der Betreiberin zu beweisen, dass der Hufschmied gegen eine Schutzpflicht verstoßen habe. Beweise hatte sie dafür aber keine. Sie habe nicht nachgewiesen, dass das Dressurpferd  beim Beschlagen mit dem vorderen rechten Huf in einen alten Nagel getreten sei und sich dieser in den Hufstrahl bohrte. Die Tatsache, dass der Nagel nicht schon vorher beim Reiten oder Fertigmachen des Pferdes gefunden worden sei, obwohl die Hufen ausgekratzt wurden, führen beim LG zu erheblichen Zweifeln an der Aussage der Betreiberin. Letztlich sei daher der Betreiberin die Beweisführung, dass der Hufschmied verantwortlich ist, nicht gelungen, so das LG.

cp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Koblenz zu lahmendem Pferd: Hufschmied haftet nicht für alten Nagel im Huf . In: Legal Tribune Online, 20.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50832/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen