
Wem gehören geliebte Haustiere nach der Trennung: Dem, der sie geschenkt bekommen hat, oder demjenigen, der die alltäglichen Kosten für das Tier getragen hat? Diese Frage beantwortete das LG Koblenz.
Mehr lesenWem gehören geliebte Haustiere nach der Trennung: Dem, der sie geschenkt bekommen hat, oder demjenigen, der die alltäglichen Kosten für das Tier getragen hat? Diese Frage beantwortete das LG Koblenz.
Mehr lesenEr sprühte Parolen an Schulen und marschierte mit anderen in schwarz und Militärformation durch die Stadt. Bestraft hat das LG Koblenz den Rechtsradikalen trotzdem nicht. Der BGH beanstandet das als "durchgreifend rechtsfehlerhaft".
Mehr lesenZwei Nachbarn übertrumpften sich immer wieder mit der Höhe ihrer Zäune bis weit über die ortsübliche Höhe hinaus. Dann zog einer vor Gericht - und das entschied nun: Hohe Zäune sind in Ordnung, nur bitte auf beiden Grundstücken gleich hoch.
Mehr lesenWer sich Influencer nennt, macht Werbung – auch wenn es sich scheinbar um private Empfehlungen handelt, findet das OLG Braunschweig. Ähnlich sieht das auch das LG Koblenz. Beide Gerichte erkannten in Instagram-Posts versteckte Werbung.
Mehr lesenNach Jahren ohne besondere Vorkommnisse flatterte einem älteren Ehepaar plötzlich eine Stromrechnung über rund 17.800 Euro ins Haus. Das LG Koblenz schloss nicht aus, dass sich der Konzern verrechnet hat.
Mehr lesenDer Streit um die Burg schräg gegenüber dem Loreley-Felsen währte lange, nun ist er beendet: Der Erbe Kaiser Wilhelms II., Hohenzollern-Chef Georg Friedrich Prinz von Preußen, hat sich mit der Stadt St. Goar geeinigt.
Mehr lesenAuch auf dem Land hier ist man nicht vor jeglicher Ruhestörung gefeit: Gackernde Hühner und ein krähender Hahn können laut LG Koblenz ortsüblich sein. Eine Frau muss diese "unerträgliche Lärmbelästigung" daher hinnehmen.
Mehr lesenEine funktionstüchtige Kamera und eine Attrappe hatte der Mann auf das Grundstück seines Nachbarn ausgerichtet. Beide muss er nun entfernen. Bei letztere bestehe zumindest ein "Überwachungsdruck", der das Persönlichkeitsrecht verletze.
Mehr lesenEin 81-Jähriger erkrankte während einer Kreuzfahrt an einer Lungenentzündung. Als er sich erholt hatte, flog er dem Schiff nach, um wieder an Bord zu gehen - durfte aber nicht. Deshalb bekommt er nun Schadensersatz.
Mehr lesenDie Burg Rheinfels in St. Goar geht nicht zurück an den Adel: Das LG Koblenz hat eine Klage des Erben Kaiser Wilhelms II., Hohenzollern-Chef Georg Friedrich Prinz von Preußen, auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuches abgewiesen.
Mehr lesenDer Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. fordert die Burg Rheinfels in Rheinland-Pfalz zurück. Das LG Koblenz räumt ihm bei diesem Vorhaben aber keine guten Chancen ein.
Mehr lesenOberlandesgerichtsbezirk: Koblenz
Das Landgericht gehört der ordentlichen Gerichtsbarkeit an und ist das dem Amtsgericht übergeordnete Gericht zweiter Instanz. Zu einem Landgericht gehört immer ein Bezirk, der mehrere Amtsgerichte umfasst.
Spruchkörper jedes Landgerichts sind seine Kammern, die in straf- und zivilrechtliche Kammern unterteilt werden, wobei zum zivilrechtlichen Zweig auch die Kammern für Handelssachen gehören. Die Strafkammern werden nochmals in kleine und große Strafkammern gegliedert sowie in Strafvollstreckungskammern.
Die Besetzung der verschiedenen Kammern im Landgericht ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) festgeschrieben. In einer Zivilkammer verhandeln grundsätzlich drei Richter, von denen einer den Vorsitz innehat. Die große Strafkammer ist zusätzlich zu den drei Richtern mit zwei Schöffen besetzt. Ist die große Strafkammer nicht als Schwurgericht zuständig, kann sie vor der Hauptverhandlung den Verzicht auf einen Richter beschließen. Der kleinen Strafkammer sitzt ein Richter vor, an dessen Seite zwei Schöffen sind. Die Handelskammern im Landgericht sind grundsätzlich mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt, an deren Ernennung besondere Anforderungen gestellt werden.
Auch hier wird zwischen den Straf- und Zivilkammern und zwischen Verfahren vor dem Landgericht in erster oder zweiter Instanz unterschieden.
Im Strafverfahren ist es erstinstanzlich zuständig, wenn es sich um ein Verbrechen oder Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren handelt oder wenn in schwerwiegenden Fällen an der Strafverfolgung ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Es ist außerdem erstinstanzlich tätig, wenn Sicherungsverwahrung angeordnet werden soll oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Handelt es sich um Verfahren, bei denen Mord, Totschlag oder andere Straftaten mit Todesfolge verhandelt werden, wird es in seiner Funktion als Schwurgericht tätig. In erster Instanz im Zivilprozess ist das Landgericht für alle Verfahren zuständig, deren Streitwert über 5.000 Euro liegt, sowie bei Staatshaftungsansprüchen. In zweiter Instanz werden im Strafprozess und auch im Zivilprozess vor dem Landgericht Berufungen gegen Urteile oder Beschwerden des Amtsgerichts verhandelt.