Nach Skandal-Auftritt mit Höcke: Dresdner AfD-Richter nicht mehr für Presse- und Ehr­schutz­ver­fahren zuständig

von Pia Lorenz

31.01.2017

Richter und AfD-Mitglied Jens Maier wird am LG Dresden nicht mehr über Presse- und Mediensachen entscheiden. Damit will das LG Zweifel an seiner Unbefangenheit vermeiden. Das Recht auf den gesetzlichen Richter sieht es nicht verletzt.

Der wegen Äußerungen zu einem angeblichen deutschen "Schuldkult" umstrittene Richter Jens Maier wird am Landgericht (LG) Dresden nicht mehr für Medien- und Presserecht zuständig sein. Im Einvernehmen mit Maier hat das Präsidium des Gerichts am Montag beschlossen, die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Verfahren aus dem Bereich des Presse- und Medienrechtes von der 3. auf die 1. Zivilkammer zu übertragen, welcher Maier nicht angehört. 

Auch Verfahren, die den Schutz der persönlichen Ehre beträfen, würden künftig von der neuen 1. Zivilkammer übernommen, teilte Gerichtspräsident Gilbert Häfner mit. "Durch die Verlagerung der Zuständigkeit soll jeder Zweifel an einer Unbefangenheit des Gerichts vermieden werden", hieß es zur Begründung.

Vor zwei Wochen hatte Maier, der am Wochenende vom Landesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) auf Platz zwei der Landesliste für die Bundestagswahl gewählt worden ist, mit einer Rede bei einer Veranstaltung der Jungen Alternative in Dresden für Empörung gesorgt, auf der auch der Thüringer AfD-Rechtsaußen Björn Höcke aufgetreten war. Der Richter hatte dabei unter anderem den "Schuldkult" der Deutschen für "endgültig beendet" erklärt. Die Staatsanwaltschaft Dresden leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung ein.

Nicht mehr am Verfahren NPD ./. Kailitz beteiligt

Die neu eingerichtete 1. Zivilkammer ist personenidentisch mit der 3. Kammer, was den Vorsitzenden und die Beisitzerin angeht. Nur Jens Maier, der zweite Beisitzer der 3. Kammer, ist nicht Mitglied der neu gebildeten 1. Zivilkammer, welche die Pressesachen künftig bearbeiten wird. Der 3. Kammer, die weiterhin für alle Berufungen in Verkehrsunfall-Sachen und allgemeine Zivilsachen zuständig ist, gehört Maier auch künftig an.

Der AfD-Politiker sei einverstanden gewesen mit dieser Umverteilung, bestätigte auch der LG-Sprecher gegenüber LTO. Zuletzt habe sich Maier in einem Verfahren des AfD-Landtagsabgeordneten Spangenberg gegen das Kulturbüro Sachsen e.V. selbst für befangen erklärt. Wäre er für Presse- und Mediensachen zuständig geblieben, an denen nicht selten politische Parteien beteiligt sind, hätte man mit diversen weiteren Befangenheitsanträgen rechnen müssen, so Ziegler.

Revisionen mit der Begründung eines Verstoßes gegen das in §§ 16 ff des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelte, verfassungsrechtlich garantierte Prinzip des gesetzlichen Richters erwartet er dagegen nicht: "Es gibt ja einen sachlich begründeten Anlass, der auch eine unterjährige Änderung des Geschäftsverteilungsplans rechtfertigt". Tatsächlich sind derartige Änderungen nicht unüblich, wie auch am LG Dresden tagt das Präsidium der meisten größeren Gerichte mindestens monatlich, um auf Änderungen in der Personalstruktur angemessen schnell reagieren zu können. 

Maier hatte bereits 2016 für Schlagzeilen gesorgt, als er dem renommierten Dresdner Politologen Steffen Kailitz auf Antrag der NPD kritische Aussagen über die rechtsradikale Partei im einstweiligen Verfügungsverfahren verbot. Die e.V. hob er später auf, weil er keine Dringlichkeit mehr erkannte. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. An der Entscheidung wird Jens Maier nun nicht mehr beteiligt sein.

Mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

Pia Lorenz, Nach Skandal-Auftritt mit Höcke: Dresdner AfD-Richter nicht mehr für Presse- und Ehrschutzverfahren zuständig . In: Legal Tribune Online, 31.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21948/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen