LG Bonn zum Schadensersatz für Kunduz-Opfer: Bundesregierung soll bei Aufklärung der Luftangriffe helfen

17.04.2013

Der Schadenersatzprozess zum Luftangriff von Kunduz erhält eine größere Dimension. Das LG Bonn fordert in einem Beschluss vom Mittwoch von der Bundesregierung genaue Informationen über den Hergang der Bombenabwürfe auf zwei von Taliban-Kämpfern entführte Tankwagen vom September 2009.

Die Regierung, die durch das Bundesverteidigungsministerium vertreten wird, soll innerhalb eines Monats Video- und Tonaufnahmen mit Gesprächsprotokollen über die Entscheidungsabläufe vorlegen. Der Prozess soll nach Auswertung dieser Dokumente dann voraussichtlich im August mit einer weiteren Beweisaufnahme und Zeugenanhörungen fortgesetzt werden.

Zunächst geht es dem Landgericht (LG) Bonn darum, ob Georg Klein, der Offizier, der den Angriff angefordert hatte, seine Amtspflichten zum Schutz der Zivilbevölkerung schuldhaft verletzt hat. Ob der Offizier selbst geladen werde, sei noch zu entscheiden, sagte Richter Heinz Sonnenberger der Nachrichtenagentur dpa. Dem inzwischen zum General beförderten Klein war von der Bundesanwaltschaft kein Fehlverhalten nachgewiesen worden.

In dem Prozess geht es um erste Schadenersatzklagen von Zivilopfern. Zwei Hinterbliebene fordern von der Bundesregierung eine weit höhere Entschädigung als die, die bisher geleistet wurde. Ein solcher individueller Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld nach dem Staatshaftungsrecht komme durchaus in Betracht, erklärte das Gericht. Ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich zeichnete sich bislang nicht ab.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Bonn zum Schadensersatz für Kunduz-Opfer: Bundesregierung soll bei Aufklärung der Luftangriffe helfen . In: Legal Tribune Online, 17.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8547/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen