Gesetzentwurf der Bundesregierung: "Hei­lung" von Homose­xua­lität soll ver­boten werden

19.12.2019

Auch heute gibt es noch Therapien zur "Heilung" von Homosexualität. Die Regierung will dem einen Riegel vorschieben und bringt ein Gesetz zum teilweisen Verbot sogenannter Konversionsbehandlungen auf den Weg.

Es ist der zentrale Satz, der bei diesem Thema immer wieder fällt: "Was keine Krankheit ist, kann man nicht heilen." Sogenannte Konversionstherapien, die das Ziel haben, Homo-, Bi- oder Transsexuelle "umzupolen" oder zu "heilen", sollen künftig verboten werden - zumindest teilweise. Nach monatelangen Beratungen hat die Bundesregierung an diesem Mittwoch ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD) wurde das begrüßt, dennoch sieht der Verband noch Lücken im Gesetz.

"Ich halte nichts von diesen Therapien, schon wegen meines eigenen Schwulseins. Ich sage immer, der liebe Gott wird sich was dabei gedacht haben." Damit hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Anfang des Jahres in der taz den Aufschlag gemacht. Sein Gesetzentwurf, den die Bundesregierung nun auf den Weg gebracht hat, sieht hohe Bußgelder und bis zu einjährige Gefängnisstrafen für Anbieter solcher Methoden vor.

Keine Konversionstherapien bei Minderjährigen

Auch Eltern oder Erziehungsberechtigte können unter Umständen belangt werden, allerdings nur, wenn bei ihnen eine "gröbliche Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht" vorliegt. Das wird von Grünen und LSVD kritisiert. Dieser Passus ermögliche es Eltern und Erziehungsberechtigten weiterhin und ohne Folgen, Pseudotherapien durchzuführen, sagte die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws. Die Grünen wollen bei den Beratungen des Gesetzentwurfs im Bundestag noch Verschärfungen durchsetzen. Das Bundesgesundheitsministerium peilt ein Inkrafttreten des Verbots bis Mitte nächsten Jahres an. Im Bundesrat sei keine Zustimmung notwendig, hieß es.

Spahns Gesetzentwurf sieht nun Folgendes vor: Bei unter 18-Jährigen sollen Konversionstherapien generell verboten werden. Aber auch wenn die Betroffenen schon volljährig sind und zum Beispiel durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer solchen Behandlung verleitet oder nicht über die "Schädlichkeit der Behandlung" aufgeklärt wurden, solle es künftig Strafen für die Anbieter geben. Das Verbot umfasst außerdem die Werbung für solche Therapien oder die Vermittlung an entsprechende "Therapeuten". Die Pläne wurden noch einmal verschärft. Ursprünglich war ein generelles Verbot nur bis zum Alter von 16 Jahren geplant.

Durch Konversionstherapien entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid, sagte Spahn am Mittwoch. "Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund." Ein Verbot sei auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität haderten.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetzentwurf der Bundesregierung: "Heilung" von Homosexualität soll verboten werden . In: Legal Tribune Online, 19.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39313/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen