Internationaler Sportgerichtshof: Rus­si­sche Schwimmer dürfen bei Olympia starten

19.07.2021

Wegen fehlender Beweise für einen Doping-Verstoß hat der Internationale Sportgerichtshof die Suspendierung von zwei russischen Schwimmern aufgehoben. Sie dürfen daher an den Olympischen Spielen in Tokio teilnehmen.

Die zuletzt suspendierten russischen Schwimmerinnen und Schwimmer Veronika Andrussenko und Alexander Kudaschew dürfen bei den Olympischen Spielen in Tokio an den Start gehen. Das entschied der Internationale Sportgerichtshof (CAS) laut einer Mitteilung von Sonntagabend.

Der Weltverband FINA hatte die beiden am 12. Juli 2021 wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen für vier Jahre suspendiert. Grundlage dafür waren von der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA vorgelegte Beweise aus der Untersuchung von Materialien aus dem Moskauer Anti-Doping-Labor. Die FINA konnte nach Ansicht des CAS im Fall der beiden Schwimmer nur anhand dieser Daten aber nicht verlässlich beweisen, dass ein Doping-Verstoß vorliege. Der Weltverband teilte mit, dass er die Entscheidung des CAS anerkennen werde.

Russland ist wegen Doping-Sanktionen der WADA in vielen verschiedenen Disziplinen nur mit reduzierter Stärke bei Olympia vertreten. 335 Athletinnen und Athleten sollen in Japan um Medaillen kämpfen, sie treten mit neutralem Status an. Sowohl die russische Flagge als auch die Hymne sind bei den Sommerspielen verboten.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Internationaler Sportgerichtshof: Russische Schwimmer dürfen bei Olympia starten . In: Legal Tribune Online, 19.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45504/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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