Überraschender Vorstoß zur Tarifeinheit: Wer darf wann streiken?

05.03.2015

Die Koalition bessert ihren umstrittenen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit womöglich doch noch nach. Die CDU kündigte bei der ersten Beratung des Gesetzes am Donnerstag im Bundestag mögliche Änderungen an zentraler Stelle an. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verteidigte ihren Gesetzentwurf gegen eine Welle von Kritik und Ablehnung.

Mit dem Gesetz will die Regierung die Macht von Spartengewerkschaften wie die der Lokführer (GDL), deren Streikmaßnahmen in jüngerer Vergangenheit oftmals für Unmut gesorgt hatten, eindämmen. In Betrieben mit mehreren Tarifverträgen für gleiche Beschäftigtengruppen soll nur noch der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gelten. Kritiker meinen, dann verliere die Minderheitsgewerkschaft ihre Daseinsberechtigung und ihre Streikrecht. Der Beamtenbund (dbb), die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und andere kleinere Gewerkschaften hatten deshalb Verfassungsklage angekündigt. Nahles entgegnete nun, Streiks kleiner Gewerkschaften würden durch das Gesetz nicht verboten. "Streikrecht und Koalitionsfreiheit tasten wir nicht an."

Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling (CDU), setzte sich für eine Änderung von Nahles' Gesetzentwurf ein. Dabei geht es um eine vorgesehene Passage zur Verhältnismäßigkeit von Streiks. Nach der bisherigen Fassung wären Streiks künftig wohl generell nicht verhältnismäßig, wenn die Gewerkschaft keine Mehrheit der organisierten Arbeitnehmer im Betrieb hat. Schiewerling wandte ein: "Wenn eine große Gewerkschaft (...) sich nicht ernsthaft mit kleineren um den Betriebsfrieden kümmert (...), dann kann am Ende der Tage auch der kleinen Gewerkschaft der Streik nicht verboten werden."

"Vor Gericht gibt es keine Sicherheit"

Die Passage zur Verhältnismäßigkeit solle also überdacht werden. Schiewerlings Argument passt dazu, dass die Koalition nach eigenen Angaben die Gewerkschaften vor allem zu mehr Kooperation drängen will. "Wir werden nach einer Lösung suchen, sofern jetzt noch weitere Schritte notwendig sind", sagte der CDU-Politiker.

Nahles argumentierte, das Recht für Arbeitnehmer, sich zusammenzuschließen, sei nicht allein ein Freiheitsrecht. Diese Zusammenschlüsse müssten das Arbeitsleben auch ordnen und befrieden. Deshalb gelte: "Unser Vorschlag ist verfassungsgemäß." Doch vor Gericht gebe es keine Sicherheit. "Das weiß jeder hier, auch ich." Erst vor Kurzem hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in diesem Zusammenhang darüber zu entscheiden, ob ein Arbeitgeber nach der Gewerkschaftszugehörigkeit fragen darf.

Die Opposition lehnte das Gesetz ab. Für Linke-Fraktionsvize Klaus Ernst ist es "überflüssig wie ein Kropf - weil die bundesrepublikanischen Arbeitnehmer sowieso nicht viel streiken". Die Grünen-Arbeitsexpertin Beate Müller-Gemmeke warnte vor ständigem Ringen um die Vorherrschaft der Gewerkschaften durch das Gesetz: "Durch die Tarifeinheit entsteht nicht Solidarität sondern Häuserkampf."

Arbeits- und Verfassungsrechtler haben einen anderen Vorschlag: Streiks sollen nur als letztes Mittel erlaubt sein, wenn viele mitmachen und nicht alles zum Erliegen kommt.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Überraschender Vorstoß zur Tarifeinheit: Wer darf wann streiken? . In: Legal Tribune Online, 05.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14865/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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