Fusion von Springer/ProSieben-SAT1: BGH bestä­tigt Verbot durch das Bun­des­kar­tellamt

von dpa/mbr/LTO-Redaktion

08.06.2010

Das Bundeskartellamt durfte die Fusion zwischen Axel Springer und ProSiebenSat.1 verbieten. Das hat der BGH am Dienstag entschieden. Die Wettbewerbshüter seien zu Recht davon ausgegangen, dass der Zusammenschluss den Markt für Fernsehwerbung beeinträchtigt hätte.

Das Bundeskartellamt hatte dem Springer-Verlag Anfang 2006 den
Kauf der Sendergruppe ProSiebenSat.1 untersagt; das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte diese Entscheidung bestätigt. Demnach bildeten die
beiden Sendergruppen ProSiebenSat.1 und Bertelsmann (RTL, VOX, n-tv)
zur Zeit der geplanten Übernahme ein "marktbeherrschendes Oligopol"
auf dem Fernsehwerbemarkt mit einem Marktanteil von mehr als 80
Prozent. Durch den Zusammenschluss wäre die marktbeherrschende
Stellung der großen Sendergruppen verstärkt worden. Diese
Einschätzung bestätigte nun der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 08.06.2010, Az. KVR 4/09 - noch nicht veröffentlicht).

Der Axel Springer Verlag wollte am Dienstag keine Stellungnahme
abgeben. Man wolle zunächst die schriftliche Begründung der
Entscheidung abwarten, sagte ein Unternehmenssprecher. Springer hatte
nach der Entscheidung des Kartellamts die Übernahmepläne fallen
lassen, aber dennoch gegen die Entscheidung geklagt, um
Rechtssicherheit für künftige Übernahmen zu erlangen.

Der Vertreter des Bundeskartellamts hatte in der mündlichen Verhandlung vor allem auf die Bedeutung der im Springer-Verlag erscheinenden «Bild»-
Zeitung für den Werbemarkt verwiesen. "Bild" sei für bundesweite
Kampagnen "die einzige Alternative zur Fernsehwerbung". Bei einer
Übernahme der Sendergruppe um ProSieben und Sat.1 wäre jedes
Interesse an einem medienübergreifenden Wettbewerb um Werbekunden
entfallen.

Der Anwalt des Springer-Verlags, Dirk Schroeder, widersprach
dieser Annahme: "Sie können Fernsehwerbung nicht durch Printwerbung
substituieren." Die Werbepreise seien in den vergangenen Jahren
gefallen; Grund hierfür sei ein funktionierender Wettbewerb.

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Gescheiterte Fusion Axel Springer und ProSieben/Sat1: Wann ist ein Markt ein Markt?

Zitiervorschlag

dpa/mbr/LTO-Redaktion, Fusion von Springer/ProSieben-SAT1: BGH bestätigt Verbot durch das Bundeskartellamt . In: Legal Tribune Online, 08.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/669/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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