VG Berlin zum Aufenthaltsgesetz: EuGH soll Spracherfordernis bei Ehegattennachzug prüfen

13.11.2012

Ob der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse als Voraussetzung für den Nachzug ausländischer Ehegatten mit europäischem Recht vereinbar ist, sollen nun die Luxemburger Richter prüfen. Dies geht aus einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss des VG Berlin hervor.

Geklagt hatte eine 1987 geborene türkische Staatsbürgerin, die ein Visum zum Zwecke des Familiennachzuges zu ihrem in Deutschland lebenden türkischen Ehemann beantragt hatte. Die Deutsche Botschaft in Ankara lehnte ihren Antrag ab, weil die Frau nicht den seit August 2007 im Aufenthaltsgesetz geforderten Nachweis erbracht habe, sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können.

Bislang haben die Gerichte diese Regelung nicht beanstandet. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin sieht allerdings mit Rücksicht auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2011 (Az. 1 C 9.10) und eine Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2011 Klärungsbedarf auf europäischer Ebene. Die 29. Kammer hat das Klageverfahren daher ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt (Beschl. v. 25.10.2012, Az. 29 K 138.12 V). 

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Berlin zum Aufenthaltsgesetz: EuGH soll Spracherfordernis bei Ehegattennachzug prüfen . In: Legal Tribune Online, 13.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7533/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen