EuGH zu geographischen Angaben: Däne­mark muss Export von Fake-Feta unter­binden

14.07.2022

"Feta" kommt aus Griechenland und nicht aus Dänemark. Deshalb muss Dänemark den Export von dort produziertem Fake-Feta unterbinden. Weil das Land das nicht getan hat, gab es jetzt Ärger vom EuGH.

Dänemark muss gegen den Export von dänischem Fake-Feta vorgehen – auch, wenn der Käse in Drittländer außerhalb der EU exportiert werden soll. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und damit der EU-Kommission Recht gegeben, die ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte (Urt. v. 14.07.2022, Az. C-150/20).
 
In der EU sind durch die Verordnung Nr. 1151/2012 zahlreiche Agrarprodukte und Lebensmittel als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) oder geschützte geografische Angaben (g. g. A.) geschützt. Damit soll unter anderem Verlässlichkeit für die Verbraucher gewährleistet werden. Ein deutsches Produkt mit geschützter Ursprungsbezeichnung ist zum Beispiel Allgäuer Emmentaler. Weit mehr Produkte besitzen aber nur eine sogenannte geschützte geografische Angabe - Lübecker Marzipan etwa oder Nürnberger Lebkuchen. Bei diesen Produkten muss mindestens ein Produktions- oder Weiterverarbeitungsschritt in der Region erfolgen. 

Auch Feta wurde im Jahr 2002 als g. U. eingetragen und darf seitdem nur für Feta-Käse verwendet werden, der seinen Ursprung in Griechenland hat. Aber auch in Dänemark hatten Unternehmen ihren Käse Feta genannt und in Drittstaaten exportiert. Die Kommission leitete daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren ein, weil Dänemark gegen seine Verpflichtung verstoßen habe, die Ausfuhr des angeblichen Fetas nicht vermieden oder beendet zu haben. Dänemark vertrat dagegen den Standpunkt, dass die Verordnung nur für Erzeugnisse gelte, die innerhalb der EU vermarktet würden, nicht aber wenn sie zur Ausfuhr in Drittländer bestimmt seien. 

Der EuGH sah das nicht so. Die Verordnung gelte auch für Lebensmittel, die in der EU erzeugt werden und für den Export in Drittstaaten bestimmt sind. Da Dänemark den Vertrieb des Fake-Fetas nicht unterbunden habe, habe das Land gegen seine Pflichten aus der Verordnung verstoßen. 

Feta sorgte bereits in der Vergangenheit für gerichtlichen Streit. Drei Jahre, nachdem der griechische Käse EU-weit geschützt worden war, hatten Deutschland und Dänemark dagegen geklagt. Ohne Erfolg: Der EuGH entschied, dass Feta in Griechenland und nach bestimmten Regeln produziert sein müsse.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuGH zu geographischen Angaben: Dänemark muss Export von Fake-Feta unterbinden . In: Legal Tribune Online, 14.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49053/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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