Einstweiliges Verfahren: BVerfG genehmigt Euro-Rettungsschirm mit Vorbehalten

12.09.2012

Die erwartungsgemäße Entscheidung aus Karlsruhe: Das BVerfG segnet den Rettungsschirm ab, sofern gesichert ist, dass Deutschlands Zahlungspflichten der Höhe nach begrenzt sind und das Parlament jeweils umfassend unterrichtet wird.

Den Antrag von Peter Gauweiler, dem Bundespräsidenten zu untersagen, den ESM zu ratifizieren, solange nicht die EZB ihren Beschluss über den möglichen Ankauf von Staatsanleihen aufhebt, lehnt der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ab.

Mehr Informationen und eine Einschätzung vom Experten in Kürze auf LTO.de

 

Zitiervorschlag

Einstweiliges Verfahren: BVerfG genehmigt Euro-Rettungsschirm mit Vorbehalten . In: Legal Tribune Online, 12.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7058/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen