Polen hat in einem Schreiben an die EU-Kommission bekräftigt, dass es die umstrittene Disziplinarkammer zur Richterbestrafung abschaffen möchte. Die entsprechende Reform soll in den kommenden Monaten auf den Weg gebracht werden.
Im Konflikt mit der EU-Kommission über die Reformen des Justizwesens hat Polen bekräftigt, dass die umstrittene Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern in ihrer derzeitigen Form abgeschafft werden soll. Dies sei im Rahmen einer weiteren Justizreform vorgesehen, die "in den kommenden Monaten" beginnen werde, hieß es in einem am Dienstag veröffentlichten Schreiben der polnischen Regierung an die EU-Kommission. Vize-Regierungschef Jaroslaw Kaczynski hatte diesen Schritt kürzlich bereits angekündigt.
In einer ersten Reaktion bestätigte die EU-Kommission lediglich, das Schreiben erhalten zu haben. Wie lange sie für dessen Analyse und Einschätzung braucht, wurde nicht mitgeteilt.
EuGH: Disziplinarkammer verstößt gegen EU-Recht
Die EU-Kommission hatte Polen für das Schreiben zuvor ein Ultimatum gesetzt und zudem mit finanziellen Sanktionen gedroht. Mitte Juli hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass Polen mit seinem System zur Disziplinierung von Richtern gegen europäisches Recht verstoße. Die 2018 eingerichtete Disziplinarkammer am Obersten Gericht des Landes biete nicht alle Garantien für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, befand das Gericht.
Die Kammer ist das Herzstück der von der nationalkonservativen PiS-Regierung initiierten Justizreformen. Sie kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen. Kritiker dieser Einrichtung befürchten, sie könne dazu dienen, Richter für unliebsame Entscheidungen zu maßregeln.
Ebenfalls in diesem Jahr hatte der EuGH Polen in einer einstweiligen Verfügung aufgefordert, die Bestimmungen auszusetzen, mit denen die Disziplinarkammer ermächtigt wird, über Anträge auf Aufhebung der richterlichen Immunität sowie über Fragen zur Beschäftigung und Pensionierung von Richtern zu entscheiden.
In dem Schreiben an die EU-Kommission weist die polnische Regierung darauf hin, die Präsidentin des Obersten Gerichts habe bereits angeordnet, der Kammer sollten keine neuen Disziplinarverfahren mehr übertragen werden. Trotzdem habe man gegen die einstweilige Verfügung des EuGH Rechtsmittel eingelegt und beantragt, diese Anordnung aufzuheben.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Abschaffung der umstrittenen Disziplinarkammer: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45755 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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