BVerfG zur Verlinkung im Internet: Beschwerde der Musik­in­du­s­trie abge­wiesen

31.01.2012

Wie am Dienstag bekannt wurde, hat sich der Heise Zeitschriften Verlag im jahrelangen Streit mit der Musikindustrie nun durchgesetzt. Dabei ging es um die Frage, ob das Branchenportal "heise online" innerhalb seiner Berichterstattung auch auf Angebote von Software-Herstellern verlinken darf, die Programme zum Knacken von kopiergeschützten Medien anbieten.

Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Verlinkung im Sinne der Meinungs- und Informationsfreiheit für zulässig erklärt. Eine Beschwerde der Musikindustrie gegen dieses Urteil wies das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun endgültig ab. Diese Entscheidung ist unanfechtbar (Beschl. v. 15.12.2011, Az. 1 BvR 1248/11).

Der Heise Verlag wertet das endgültige Urteil als wichtigen Schritt für mehr Rechtssicherheit im Online-Journalismus. Streitpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung war ein Artikel über den Softwarehersteller Slysoft, dessen Programm "AnyDVD" mehrere Kopierschutzverfahren von DVDs aushebelt.

Die Kläger, unter anderem BMG, Edel, EMI, Sony, Universal und Warner, werteten die Berichterstattung als Anleitung zum Raubkopieren, da sie auch auf das Angebot von Slysoft verlinkte. Der Heise Verlag sieht dagegen in der Verlinkung ein besonderes Qualitätsmerkmal von Online-Medien, die damit ihren Lesern auch weitergehende Informationen anbieten können.

Bereits im Oktober 2010 hatte der BGH nach mehreren erwirkten Verfügungen zwischen den Grundrechten auf Eigentumsschutz und der Pressefreiheit abgewogen und die Setzung von Links schließlich für zulässig erklärt. Die Richter argumentierten, dass es sich dabei nicht um eine "technische Unterstützungsleistung" für die Angebote handele, sondern um "Belege und ergänzende Angaben", ähnlich wie bei Fußnoten. Deshalb stünden Links in Online-Medien unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Auch wenn die Links auf "unzweifelhaft rechtswidrige Äußerungen" verwiesen, sei ein Informationsinteresse gegeben.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

BGH: Die Meinungsfreiheit schützt auch Links

BGH: Heise obsiegt gegen Musikindustrie

Illoyale Arbeitnehmer: Gefährliches Netzwerken bei Daimler

Zitiervorschlag

BVerfG zur Verlinkung im Internet: Beschwerde der Musikindustrie abgewiesen . In: Legal Tribune Online, 31.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5451/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen