BVerfG zu Immobiliendeals der Bahn: Regie­rung musste Bun­destag nicht betei­ligen

28.12.2011

Wie am Mittwoch bekannt wurde, entschied das BVerfG in Karlsruhe, dass die Bundesregierung das Parlament nicht fragen muss, wenn sie Immobilien der Bahn verkaufen will. Mit der kommerziellen Ausrichtung der bundeseigenen Eisenbahnen sei es unvereinbar, einzelne wirtschaftliche Entscheidungen des Unternehmens unter parlamentarische Kontrolle zu stellen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verwarf damit einen Antrag der Linken-Bundestagsfraktion. Diese wollte im Wege eines Organstreitverfahrens feststellen lassen, dass die Bundesregierung die Rechte des Deutschen Bundestages dadurch verletzt hat, dass sie eine parlamentarische Zustimmung bei Immobiliengeschäften der Bahn nicht eingeholt hat. Das BVerfG entschied nun, dass der Antrag in mehrfacher Hinsicht unzulässig ist. Zum einen komme das von der Antragstellerin geltend gemachte Beteiligungsrecht unter keinem denkbaren verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt in Betracht. Außerdem fehle das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis.

Ein parlamentarisches Zustimmungsrecht ergebe sich weder aus der Pflicht zur Beteiligung an Maßnahmen der Haushaltsführung noch unter dem Aspekt einer "Budgetflucht" oder auf der Grundlage eines ungeschriebenen Parlamentsvorbehalts. Ein Kontrollrecht müsse insbesondere deshalb ausscheiden, weil Eisenbahnen des Bundes als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form zu führen sind.

Hierdurch solle die kommerzielle Ausrichtung der Eisenbahnen abgesichert und ihnen ein Bereich unternehmerischer Selbstbestimmung eingeräumt werden. Durch die parlamentarische Kontrolle einzelner wirtschaftlicher Entscheidungen der Bahn würde "deren Fähigkeit zum verfassungsrechtlich gewollten Handeln nach marktwirtschaftlicher Handlungsrationalität in erheblichem Maße beeinträchtigt" (Beschl. v. 30.11.2011, Az.2 BvE 3/08).

Auslöser des Streits waren Immobiliengeschäfte im Zuge der Bahnreform. Die Bahn hatte eigens Tochtergesellschaften geschaffen, an die sie die betreffenden Immobilien veräußerte. Im Jahr 2007 wurden diese Gesellschaften dann mit Zustimmung der Bundesregierung an ein Konsortium verkauft. Die Fraktion der Linken sah dadurch die Beteiligungsrechte des Bundestages verletzt. Das angestrebte Organstreitverfahren in Karlsruhe blieb aber erfolglos.

asc/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Euro-Rettungsschirm: BVerfG stoppt 9-er Sondergremium

OVG Berlin-Brandenburg: Berlin erhält Grundstücke aus dem Rückfallvermögen nicht zurück

Zitiervorschlag

BVerfG zu Immobiliendeals der Bahn: Regierung musste Bundestag nicht beteiligen . In: Legal Tribune Online, 28.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5185/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen