BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen BauFordSiG erfolglos

03.03.2011

Der durch das Bauforderungssicherungsgesetz erfolgende Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit ist verfassungsmäßig gerechtfertigt. Dies geht aus einer am Donnerstag bekanntgegebenen Entscheidung des BVerfG hervor.

Das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (BauFordSiG) enthält in seiner novellierten Form die Verpflichtung eines Empfängers von Baugeld, dieses nur zur Befriedigung von Forderungen solcher Personen zu verwenden, die an der Herstellung des Baus beteiligt waren. Hiergegen hatte ein im Verkehrswegebau tätiger Bauunternehmer Verfassungsbeschwerde erhoben.

Vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg. Hinsichtlich einer Verletzung der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG läge zwar ein Eingriff vor. Dieser sei aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt, so die Karlsruher Richter (Beschl. v. 27.01.2011, Az. 1 BvR 3222/09).

Zur Begründung führt die 2. Kammer des Ersten Senats an, dass die Vorschrift des § 1 BauFordSiG den Bestimmtheitsanforderungen genügt und nicht in einem rechtsstaatlich bedenklichen Normwiderspruch zum Insolvenzrecht steht. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei außerdem verhältnismäßig. So sei der Eingriff zur Erreichung des legitimen Zwecks des Schutzes von Bauhandwerkern und anderen Baubeteiligten vor Forderungsausfällen geeignet. Er sei auch erforderlich, da nicht erkennbar sei, dass eine gelockerte Baugeldverwendungspflicht in jeder Hinsicht zur Zweckerreichung gleich geeignet wäre.

Nach Ansicht der Verfassungshüter ist der Eingriff auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Die erhebliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit durch einen höheren Verwaltungsaufwand und ein eingeschränktes Liquiditätsmanagement ohne die Möglichkeit eines "Cash-Poolings" stehe nicht außer Verhältnis zu dem vom Gesetzgeber bezweckten Schutz der Baugläubiger vor Forderungsausfällen, die teilweise sogar existenzielle wirtschaftliche Folgen haben könnten.

eso/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen BauFordSiG erfolglos . In: Legal Tribune Online, 03.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2679/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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