Druckversion
Samstag, 11.07.2026, 04:07 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-2bvq10618-un-migrationspakt-widerstandsrecht-einstweilige-anordnung-abgelehnt
Fenster schließen
Artikel drucken
32653

BVerfG lehnt Erlass von einstweiliger Anordnung ab: Kein Wider­stands­recht gegen UN-Mig­ra­ti­ons­pakt

11.12.2018

Beseitigt Bundeskanzlerin Merkel mit der Unterzeichnung des UN-Migrationspakts die freiheitlich demokratische Grundordnung? Das BVerfG stellt noch mal klar: Nein. Der Pakt entfalte keine Rechtswirkungen. 

Anzeige

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht untersagen, den Beitritt der Bundesrepublik zum UN-Migrationspakt zu unterzeichnen. Entsprechende Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von insgesamt 13 Antragstellern lehnte das höchste deutsche Gericht mit am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen ab (Beschl. v. 07.12.2018, Az. 2 BvQ 106/18 u.a.).

Der Bundestag hatte sich Ende November für den umstrittenen Migrationspakt der Vereinten Nationen ausgesprochen, am Montag wurde der Pakt bei einer internationalen Konferenz in Marokko angenommen. Mit dem Pakt wurden erstmals globale Leitlinien für die internationale Migrationspolitik verabredet. Auf ihrer Basis soll die Zusammenarbeit der Länder verbessert werden, um gegen illegale und ungeordnete Migration vorzugehen und Migration sicherer zu machen. Um den Pakt gab es deutschland- und europaweit heftige Diskussionen.

Die Antragsteller wollten es aber gar nicht so weit kommen lassen und beantragten im Wege der einstweiligen Anordnung, Kanzlerin Merkel die Unterzeichnung des Abkommens zu untersagen. Vor dem BVerfG beriefen sie sich unter anderem auf das Widerstandsrecht aus Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG): Die Unterzeichnung des Pakts beseitige ihrer Auffassung nach die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ein Antragsteller sah sich durch die Unterzeichnung in seinen Grundrechten verletzt, weil er durch den Pakt in verschiedener Hinsicht gegenüber Migranten benachteiligt werde.

Pakt ist rechtlich unverbindlich

Die Karlsruher Richter wiesen die Anträge aber allesamt ab. Eine in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde wäre unzulässig, so das Gericht. Die Zustimmung der Bundesregierung zum Migrationspakt stelle keinen tauglichen Beschwerdegegenstand dar, eine Betroffenheit in grundrechtlich geschützten Interessen liege fern.

Der Pakt sei rechtlich unverbindlich und erzeuge keine unmittelbaren Rechtswirkungen in den unterzeichnenden Staaten, so das Gericht weiter. Er enthalte lediglich politische Selbstverpflichtungen, deren Nichterfüllung aber nicht sanktioniert ist. Eine Betroffenheit der Antragsteller in grundrechtlich geschützten Interessen komme daher nicht in Betracht. Auch die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung liege fern. Den Antragstellern stünden im Übrigen auch in Zukunft rechtstaatliche Möglichkeiten offen, sich gegen eine mögliche Verletzung ihrer Rechte zur Wehr zu setzen.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG lehnt Erlass von einstweiliger Anordnung ab: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32653 (abgerufen am: 11.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Europa- und Völkerrecht
    • Asyl
    • Grundgesetz
    • Migration
    • Politik
    • Vereinte Nationen
    • Völkerrecht
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Marvin Klein kommentiert die Änderung des IFG 10.07.2026
Informationsfreiheit

Geplante IFG-Reform schwächt Kontrolle des Staats:

Die neue Lust am Geheim­halten

Die schwarz-rote Koalition möchte das Informationsfreiheitsgesetz "weiterentwickeln". Die geplante Änderung höhlt jedoch den Wesenskern des IFG aus und führt zu einem bedenklichen Absenken demokratischer Kontrolle, meint Marvin Klein.

Artikel lesen
Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze, 15.05.2025. 09.07.2026
Migration

Zurückweisungen am VG Karlsruhe und am VG Berlin:

Kein Weg ins Haupt­sa­che­ver­fahren

Verstößt die Zurückweisung von Asylsuchenden gegen EU-Recht? Bisher gibt es zu dieser Frage nur Eilbeschlüsse. Und dabei bleibt es nach neuen Entwicklungen am VG Karlsruhe und am VG Berlin auch. Christian Rath war in Karlsruhe dabei.

Artikel lesen
Leeres Plenum und Parlament des Deutschen Bundestag im Reichstagsgebäude mit Bundesadler in Berlin 09.07.2026
BVerfG

BVerfG zu Gesetzgebungsstopp vor der Sommerpause:

Diesmal darf der Bun­destag Tempo machen

2023 stoppte Karlsruhe das Heizungsgesetz kurz vor der Sommerpause. Nun sollte das BVerfG wieder laufende Gesetzgebungsverfahren bremsen. Diesmal ließ es den Bundestag weitermachen.

Artikel lesen
Beamte der Bundespolizei kontrollieren Fahrgäste am Hamburger Hauptbahnhof, 15.11.2026. 09.07.2026
Bundespolizei

Bundespolizei-Bilanz 2025:

Mehr Gewalt, weniger Straf­taten ins­ge­samt

Mehr Gewalt, mehr Angriffe auf Einsatzkräfte: Die Bundespolizei verzeichnete 2025 einen Anstieg der Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Einsatzorten. Gleichzeitig sank die Gesamtzahl der registrierten Straftaten.

Artikel lesen
Janosch Dahmen, Gesundheitspolitiker für die Grünen 08.07.2026
Krankenkassen

Bundesverfassungsgericht soll entscheiden:

Grüne wollen Gesund­heits-Spar­paket stoppen lassen

Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen kündigt an, noch am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Seine Fraktion kritisiert, es gebe zu wenig Beratungszeit vor der Verabschiedung des Gesundheits-Sparpakets im Bundestag.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Frau, die einen politischen Kontext betont, während die Diskussion um Le Pens Kandidatur fortgesetzt wird. 07.07.2026
Kommentar

Französische Präsidentschaftswahl:

Ein Urteil gegen Le Pen, nicht gegen ihre Kan­di­datur

Das Pariser Berufungsgericht hat dem Druck standgehalten und gemacht, was ein Gericht macht: Recht anwenden. Die Entscheidung über ihre Kandidatur hat es an die Politikerin Le Pen zurückgespielt. Gut für die Demokratie, meint Markus Sehl.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Se­nior Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te Schwer­punkt pri­va­tes...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (Wahl­sta­ti­on) (w/m/d) Kar­tell­recht und...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 3 wei­te­re

Logo von Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Re­fe­rent (m/w/d)

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Spey­er

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Cor­po­ra­te Real Es­ta­te in Ber­lin

Hengeler Mueller, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pa­tent­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
For­eign As­so­cia­te (Rus­si­an-law qua­li­fied) (f/m/d) In­tel­lec­tual...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Pro­dukt­haf­tung, Pro­dukt­si­cher­heit und...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Strategische Vorgehensweise vor, während und nach der Betriebsprüfung (3,5 Std. FAO)

13.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

14.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

14.07.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wirksame Sparmaßnahmen in der Krise – arbeitsrechtliche Handlungsoptionen für Unternehmen

15.07.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Einführung in die Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

14.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH