Bundeskartellamt stellt Verfahren ein: Sky und DAZN können auf­atmen

15.04.2020

Sky und DAZN sollen sich hinsichtlich der Rechte an der Champions League abgesprochen haben. Das laufende Verfahren wurde nun aber eingestellt - unter anderem wegen der Coronakrise.

Am Mittwoch hat das Bundeskartellamt das laufende Verfahren gegen die Sky Ltd., London und die DAZN Group Ltd., London wegen des Verdachts auf wettbewerbswidrige Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Vergabe der Übertragungsrechte an der UEFA Champions League aus Ermessensgründen eingestellt.

Das Bundeskartellamt hatte gegen die beiden Unternehmen ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Es habe der Verdacht bestanden, dass Sky und DAZN vor der Rechtevergabe für die Saisons 2018/2019 bis 2020/21 vereinbart hatten, die Übertragungsrechte für Deutschland untereinander aufzuteilen, so die Wettbewerbshüter. Sky hatte letztlich alle Rechte an den Spielen erworben und einen Teil dieser im Anschluss an DAZN sublizensiert. Dies hatte unter anderem zur Folge, dass im Free-TV keine Live Übertragungen der Champions League zu sehen waren.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, begründete die Entscheidung damit, dass der Markt aktuell in Bewegung sei und neue Player aufträten. Außerdem sei wegen der Coronakrise momentan nicht absehbar, wie sich der Markt zukünftig entwickle. "Die Wirkungen eines kartellrechtlichen Eingriffs wären deshalb derzeit mit besonderen Unsicherheiten behaftet", so Mundt.

Vereinbarungen im Vorfeld der Rechtevergaben seien kartellrechtlich nicht erlaubt. Anders sei dies jedoch bei Kooperationen der Sender im Nachgang, wenn beispielsweise die zuständige Wettbewerbsbehörde zuvor zugstimmt hat.    

vbr/LTO-Redaktion 

Zitiervorschlag

Bundeskartellamt stellt Verfahren ein: Sky und DAZN können aufatmen . In: Legal Tribune Online, 15.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41306/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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