Letzte Bundeskabinettsbeschlüsse 2020: Miet­spiegel, IT-Sicher­heit, E-Wert­pa­piere und Tat­toos für Beamte

16.12.2020

Das Bundeskabinett brachte zum Jahresende eine Reihe von Gesetzentwürfen auf den Weg. Elektronische Wertpapiere sollen kommen, KRITIS-Betreiber sowie Mieter und Vermieter bekommen neue Vorgaben und Tattoos von Polizisten ein Gesetz.

In der letzten Sitzung des Jahres 2020 hat das Bundeskabinett einige Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht. Neben dem Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge standen unter anderem neue Regeln für Mietspiegel, das IT-Sicherheitsgesetz und ein Entwurf für das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren auf dem Tagesplan. Zudem haben sich die Teilnehmer der letzten Sitzung des Jahres am Mittwoch mit Tattoos und "Haartrachten" von Polizistinnen und Soldaten beschäftigt.

In Sachen Mietspiegel sollen nach den Vorstellungen des Bundeskabinetts auch die Vorgaben an einfache Mietspiegel und nicht nur an qualifizierte Mietspiegel veröffentlicht werden. Für qualifizierte Mietspiegel gelten zusätzliche Qualitätskriterien was Datengrundlage oder Methodik angeht. Zudem sollen Mieter und Vermieter verpflichtet werden, den Behörden Angaben etwa zur Wohnungsgröße zu machen.

Bei einem Rechtsstreit etwa um Mieterhöhungen müsste künftig nicht mehr nachgewiesen werden, dass ein Mietspiegel aussagekräftig ist - vielmehr müsste bei einem qualifizierten Mietspiegel das Gegenteil belegt werden. Qualifizierte Mietspiegel sollen nach drei Jahren überarbeitet und nach fünf Jahren neu erstellt werden.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte die neuen Regelungen zwar grundsätzlich. Präsident Lukas Siebenkotten forderte aber: "Da für größere Gemeinden regelmäßig ein rechtssicherer Mietspiegel von elementarer Bedeutung ist, sollten alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet werden, einen Mietspiegel zu erstellen." Andernfalls laufe die Mietpreisbremse bei einer Wiedervermietung ins Leere. 

IT-Sicherheitsgesetz: Neue Vorgaben für KRITIS-Betreiber

Außerdem hat das Kabinett neue Vorgaben für Komponenten in kritischen Infrastrukturen (KRITIS) wie dem neuen 5G-Netz beschlossen. Hersteller sollen demnach eine Erklärung zu ihrer Vertrauenswürdigkeit abgeben, das Bundesinnenministerium soll den Einsatz ggf. untersagen können. Um die Regelung gab es auch mit Blick auf eine mögliche Beteiligung des chinesischen Anbieters Huawei lange Diskussionen.

Hersteller von Komponenten sollen künftig eine Erklärung abgeben. Dazu heißt es im Gesetzentwurf: "Aus der Garantieerklärung muss unter anderem hervorgehen, ob und wie der Hersteller hinreichend sicherstellen kann, dass die kritische Komponente über keine technischen Eigenschaften verfügt, die geeignet sind, missbräuchlich, insbesondere zum Zwecke von Sabotage, Spionage oder Terrorismus auf die Sicherheit, Integrität, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der Kritischen Infrastruktur einwirken zu können." Die Mindestanforderungen dafür soll das Bundesinnenministerium festlegen. Wenn ein Hersteller sich als nicht vertrauenswürdig erweist - etwa weil er bekannte Schwachstellen nicht an den Betreiber meldet - kann der Betrieb untersagt werden.

Der Entwurf sieht auch eine Pflicht zur Erkennung von Angriffen für die Betreiber kritischer Infrastrukturen vor sowie die Einführung eines einheitlichen IT-Sicherheitskennzeichens für Produkte, das das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vergeben soll.

Anpassung des Rechtsrahmens an innovative Technologien

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren soll das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere geöffnet werden. Laut Mittilung soll die bisher zwingende urkundliche Verkörperung von Wertpapieren in Papierform nicht mehr uneingeschränkt gelten. 

Die Papierform soll zum einen durch eine Eintragung bei einem Zentralverwahrer oder in einem bei einer Depotbank geführten Register (Zentralregisterwertpapier) erfolgen können. Zum anderen soll sie dezentral in einem sog. Kryptowertpapierregister, das auf der Blockchain-Technologie beruht, ermöglicht werden.

Die Anpassung des bestehende Rechtsrahmens für Wertpapiere an eine innovative Technologie wie der Blockchain-Technologie soll den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und für mehr Transparenz, Marktintegrität und einen verbesserten Anlegerschutz sorgen.

Tattoos und "Haartrachten" künftig gesetzlich fixiert 

Zu guter Letzt beschloss das Bundeskabinett, die Möglichkeiten zum Tragen einer Tätowierung für Polizisten und Soldaten einzuschränken. Nach dem Gesetzesentwurf kann das Tragen von sichtbaren Tätowierungen, Schmuck oder einer bestimmten Haartracht vom Dienstherrn untersagt werden, wenn dadurch "die amtliche Funktion" eines Beamten beeinträchtigt wird. Zur Begründung heißt es, Staatsdiener müssten mit ihrem Erscheinungsbild "Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen" nehmen.

Ähnliche Regelungen gibt es zwar bereits, die beruhen aber nur auf Verwaltungsvorschriften oder Erlassen. Weil es sich jedoch um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt, hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2017 eine gesetzliche Regelung angemahnt. Hintergrund war damals der Prozess gegen einen Polizisten, der wegen rechtsextremer Tattoos seinen Beamtenstatus verloren hatte.

pdi/LTO-Redaktion mit Material der dpa

Zitiervorschlag

Letzte Bundeskabinettsbeschlüsse 2020: Mietspiegel, IT-Sicherheit, E-Wertpapiere und Tattoos für Beamte . In: Legal Tribune Online, 16.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43755/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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