Bundesgerichte: Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern

LTO-Redaktion

28.04.2010

Der Bundesrichterwahlausschuss wird am 6. Mai 2010 über neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden. Insgesamt sind 21 Stellen zu besetzen: elf Stellen beim Bundesgerichtshof, fünf Stellen beim Bundesverwaltungsgericht und drei Stellen beim Bundesfinanzhof. Je eine Person ist für das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht zu wählen.

Die Mitglieder des Bundesrichterwahlausschusses und die für das entsprechende Bundesgericht zuständigen Bundesminister können Wahlvorschläge machen. Dabei ist Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof zuständig.

Der Bundesrichterwahlausschuss, der sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammensetzt, entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Zitiervorschlag

LTO-Redaktion, Bundesgerichte: Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern . In: Legal Tribune Online, 28.04.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/442/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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