BGH zum Fahrzeug-Leasing: Ent­schä­d­i­gung muss Lea­sing­nehmer zugu­te­kommen

03.11.2020

Wenn das Fahrzeug nach Ablauf eines Leasingvertrags weniger Wert ist, als ursprünglich vereinbart, muss die Differenz vom Leasingnehmer ausgeglichen werden. Zahlungen von Versicherungen müssen diesem aber zugutekommen, so der BGH.  

Kassiert die Leasingfirma wegen eines Unfalls während der Laufzeit Geld von der Versicherung, darf sie es dem Leasingnehmer nicht vorenthalten. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Zumindest müsse es bei der Abrechnung am Ende berücksichtigt werden, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung (Urt. v. 30.09.2020, Az. VIII ZR 48/18).

Geklagt hatte eine Anwältin, die im Juli 2012 für drei Jahre ein Auto für ihre Kanzlei geleast hatte. Beim Leasing kauft der Kunde das Auto nicht, sondern zahlt für eine vereinbarte Laufzeit monatliche Raten für die Nutzung. Das Fahrzeug bleibt Eigentum der Leasingfirma.

In dem Fall hatten die Anwältin und die Leasingfirma einen Restwert von gut 56.000 Euro vereinbart. In den drei Jahren hatte das Auto allerdings zwei Unfälle. Im Sommer 2015 war es deshalb tatsächlich nicht einmal mehr 40.000 Euro wert. Für diesen Betrag wurde es auch verkauft. Die Differenz forderte die Firma von der Anwältin ein.

Grundsätzlich zu Recht, denn das Risiko für den Wertverlust liegt bei diesem Leasing-Modell beim Kunden. Vor dem BGH ging es aber noch um 5.500 Euro, die die Leasingfirma nach dem ersten Unfall von der Haftpflichtversicherung für die Wertminderung des Autos nach der Reparatur bekommen hatte. Das Kölner Oberlandesgericht hatte gemeint, dieses Geld stehe der Leasingfirma als Eigentümerin des Fahrzeugs zu - selbst wenn diese damit unterm Strich eigentlich zu gut wegkomme.

Anders der BGH: Nach seinem Urteil muss das Geld von der Versicherung grundsätzlich dem Leasingnehmer zugutekommen. Fließe es nicht in die Reparatur des Autos, mindere es zum Vertragsende zumindest den Restwert-Anspruch. Die Klägerin muss also nur den um 5.500 Euro geminderten Differenzbetrag zahlen. 

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH zum Fahrzeug-Leasing: Entschädigung muss Leasingnehmer zugutekommen . In: Legal Tribune Online, 03.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43301/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen