BGH: Verurteilter Star-Chirurg scheitert mit Revision

06.08.2011

Die Verurteilung eines Essener Star-Chirurgen im Prozess um einen der größten Medizinskandale Deutschlands ist jetzt rechtskräftig. Der 66-Jährige scheiterte am Freitag mehr als ein Jahr nach der Verhängung einer dreijährigen Haftstrafe mit einem Revisionsantrag beim BGH.

Eine umfassende Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe mit (Beschl. v. 13.07.2011, Az. 1 StR 692/10). Die Revision wurde gemäß § 349 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) als offensichtlich unbegründet verworfen.

"Operationen gegen Spenden" betitelten Medien damals den Skandal. Im März 2010 wurde der Arzt am Essener Landgericht verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte der Transplantationsmediziner, der auch Leibarzt des früheren Bundespräsidenten Johannes Rau war, unter anderem von Krebspatienten die Zahlung "freiwilliger Spenden" an die Essener Uniklinik gefordert.

Nur dann hätten die Todkranken damit rechnen können, frühzeitig und durch ihn persönlich behandelt zu werden, hieß es. Nach Ansicht der Richter hat sich der frühere Chefarzt des Essener Universitätsklinikums der Steuerhinterziehung, Bestechlichkeit, Nötigung und des Betruges schuldig gemacht.

Der Chirurg selbst hatte lediglich einige Fälle der Steuerhinterziehung eingeräumt. Dafür hatten seine Verteidiger maximal eine Geldstrafe für angemessen gehalten. Jetzt verliert er seine Pensionsansprüche als Beamter.

dpa/ssc/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

BGH: Verurteilter Star-Chirurg scheitert mit Revision . In: Legal Tribune Online, 06.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3957/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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